Jagdbetrieb: Straßen fachgerecht absichern
"Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, muss die zur Beseitigung der Gefahr erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um andere vor Schaden zu bewahren."
Nachstehend das Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bezüglich der Beschilderung bei Treib- und Drückjagden zum Herunterladen!