Kontaktdaten Vorstand des Hochwildringes Gartow-Lüchow

Hochwildringleiter:

Michael Urbansky

Mittelweg 11

29471 Gartow

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mobil: +49160-98268555

Stellvertretender Hochwildringleiter:

Hans-Jörg Pewsdorf

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mobil: +49-171-7338085

Schriftführer:

Ulrich von Mirbach

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 05846-1269

Mobil: +49-171-9833166

Kassenwart:

Bjarne Schemionek

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mobil: +49-157-35796633

 

Hier geht es zum erweiterten Vorstand des Hochwildringes Gartow-Lüchow

 

Download der Satzung:

Unsere Satzung finden Sie hier 

Hubertusmesse in der Schlosskirche Gartow am 19.10.2024. Beginn: 18:00 Uhr

Nur alle 3 Jahre kommt es vor, dass eine Gruppe von Naturhorn-Bläsern (Elbe-Elde-Parforce) sich in der Gartower Kirche ein Stelldichein gibt, um eine klassische Hubertusmesse in herbstlich geschmückter St. Georgskirche in Gartow zu begehen. Am Ende der Veranstaltung wartet vor der Kirche im Schein der Feuerschalen, ein leckerer Glühwein oder alkoholfreier Punsch gegen eine kleine Spende auf Sie. Warme Kleidung, ggf. Decken sind sinnvoll.

Organisiert und vorbereitet wird diese besondere Veranstaltung, von dem Gartower Hegering und den Parforcehornbläsern. Pastor Eckhard Kruse wird den Gottesdienst halten, an dem traditionell auch an den Heiligen Hubertus erinnert wird. Statt Chor und Orgel übernehmen ventillose Parforcehörner die liturgische Musik. Freuen Sie sich auf Melodien, die zum Teil über 250 Jahre alt und nun in Es gesetzt sind, vorgetragen auf Instrumenten, die ihren barocken Vorbildern originalgetreu nachgebaut wurden.

Text: Ulrich von Mirbach.

Bejagungsrichtlinie Hochwildring Gartow-Lüchow

Sehr konträr wurde die im letzten Jahr fast schon traditionelle Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild und auch auf Damwild diskutiert.

Es bleibt bei der gesetzlichen Regelung, dass Rot- (und auch Damwild) nur bei Tageslicht (in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) bejagt werden darf. In Fällen starker Wildschäden oder deutlicher Mängel bei der Erfüllung der Abschusspläne (im Hochwildring) können Ausnahmeregelungen beantragt werden. 

Gründe:

Die Biologie des Rotwildes verlangt Ruhezeiten, Ruheräume und Bewegungsfreiheit. 

Die neuen Jagdzeiten auf Rotwild wurden vom Gesetzgeber um 6 Wochen (!) verlängert. 

Die neuen Möglichkeiten der Nachtsicht- und Nachtzieltechnik für Schwarzwild erhöhen den allgemeinen Jagddruck zu Nachtzeiten erheblich.  

Nennenswerte Wildschäden durch Rotwild sind derzeit nicht gegeben. 

 

Download Link Bejagungsrichtline Hochwildring Gartow-Lüchow

Muster Wildfolgevereinbarung

§ 27 NJagdG - Wildfolge, Tierschutz

(aktuelle Fassung)

Wechselt krankgeschossenes Wild in einen Nachbarjagdbezirk, so hat die zur Jagd befugte Person, die geschossen hat (Schützin oder Schütze), oder in deren Auftrag eine zur Jagd befugte Begleitperson die Stelle, an der das Wild über die Grenze gewechselt ist, kenntlich zu machen und eine im Nachbarjagdbezirk zur Jagd befugte Person (Jagdnachbarin oder Jagdnachbar) unverzüglich zu benachrichtigen. Die Jagdnachbarin oder der Jagdnachbar hat die Nachsuche unverzüglich selbst oder durch eine beauftragte Person fortzusetzen. Die Schützin oder der Schütze oder die Begleitperson soll sich an der Nachsuche beteiligen.

Download der Formulare hier:

Muster Wildfolgevereinbarung Nds. Forstamt Göhrde

Muster Wildfolgevereinbarung allgemein