Kontaktdaten Vorstand des Hochwildringes Gartow-Lüchow

Hochwildringleiter:

Michael Urbansky

Mittelweg 11

29471 Gartow

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Mobil: +49160-98268555

Stellvertretender Hochwildringleiter:

Hans-Jörg Pewsdorf

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Mobil: +49-171-7338085

Schriftführer:

Ulrich von Mirbach

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Telefon: 05846-1269

Mobil: +49-171-9833166

Kassenwart:

Bjarne Schemionek

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Mobil: +49-157-35796633

 

Hier geht es zum erweiterten Vorstand des Hochwildringes Gartow-Lüchow

 

Download der Satzung:

Unsere Satzung finden Sie hier 

Bejagungsrichtlinie Hochwildring Gartow-Lüchow

Sehr konträr wurde die im letzten Jahr fast schon traditionelle Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild und auch auf Damwild diskutiert.

Es bleibt bei der gesetzlichen Regelung, dass Rot- (und auch Damwild) nur bei Tageslicht (in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) bejagt werden darf. In Fällen starker Wildschäden oder deutlicher Mängel bei der Erfüllung der Abschusspläne (im Hochwildring) können Ausnahmeregelungen beantragt werden. 

Gründe:

Die Biologie des Rotwildes verlangt Ruhezeiten, Ruheräume und Bewegungsfreiheit. 

Die neuen Jagdzeiten auf Rotwild wurden vom Gesetzgeber um 6 Wochen (!) verlängert. 

Die neuen Möglichkeiten der Nachtsicht- und Nachtzieltechnik für Schwarzwild erhöhen den allgemeinen Jagddruck zu Nachtzeiten erheblich.  

Nennenswerte Wildschäden durch Rotwild sind derzeit nicht gegeben. 

 

Download Link Bejagungsrichtline Hochwildring Gartow-Lüchow

Muster Wildfolgevereinbarung

§ 27 NJagdG - Wildfolge, Tierschutz

(aktuelle Fassung)

Wechselt krankgeschossenes Wild in einen Nachbarjagdbezirk, so hat die zur Jagd befugte Person, die geschossen hat (Schützin oder Schütze), oder in deren Auftrag eine zur Jagd befugte Begleitperson die Stelle, an der das Wild über die Grenze gewechselt ist, kenntlich zu machen und eine im Nachbarjagdbezirk zur Jagd befugte Person (Jagdnachbarin oder Jagdnachbar) unverzüglich zu benachrichtigen. Die Jagdnachbarin oder der Jagdnachbar hat die Nachsuche unverzüglich selbst oder durch eine beauftragte Person fortzusetzen. Die Schützin oder der Schütze oder die Begleitperson soll sich an der Nachsuche beteiligen.

Download der Formulare hier:

Muster Wildfolgevereinbarung Nds. Forstamt Göhrde

Muster Wildfolgevereinbarung allgemein