Kontaktdaten Vorstand des Hochwildringes Gartow-Lüchow

Hochwildringleiter:

Michael Urbansky

Mittelweg 11

29471 Gartow

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Mobil: +49160-98268555

Stellvertretender Hochwildringleiter:

Hans-Jörg Pewsdorf

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Mobil: +49-171-7338085

Schriftführer:

Jonas Burkhardt

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Mobil: +49-151-10738069

Kassenwart:

Bjarne Schemionek

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Mobil: +49-157-35796633

 

Hier geht es zum erweiterten Vorstand des Hochwildringes Gartow-Lüchow anzeigen

 

Download der Satzung:

Unsere Satzung finden Sie hier 

1. April: Anleinpflicht und Betretungsverbot gelten

Gartow

01.04.2026

Hunde müssen vom 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft, also überall hinter dem Ortsschild, angeleint werden. Die gesetzliche Vorgabe gilt, um Bodenbrüter und ihren Nachwuchs, sowie andere Wildtiere, die jetzt und im Frühsommer Nachwuchs bekommen. Walddickungen dürfen ebenfalls nicht betreten werden. Bleiben Sie daher auf den Wegen!

Landwirtschaftlichen Fläche, sowohl Äcker wie Wiesen, dürfen ab jetzt auch nicht mehr betreten, beritten oder befahren werden, da offiziell die Vegetationsperiode beginnt.

Beides ist geregelt im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung" (NWaldLG), Paragraf 33 (Anleinpflicht).

Gleiches gilt für das Betreten von Flächen. Dort ist in Paragraf 23 festgeschrieben, dass zum Beispiel neben Walddickungen auch "Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte" und "Wiesen, während der Aufwuchs Zeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit" - von den Bewirtschaftern abgesehen - nicht betreten, beritten und befahren werden dürfen.

1.April: Start der Wildtiererfassung 2026

Wildtiererfassung 2026

Das Online-Formular kann ab 1. April 2026 ausgefüllt werden!

Damit ist es für die Revierinhaberinnen und Revierinhaber ab 1. April 2026 möglich, die WTE-Angaben für das Jahr 2026 komfortabel online über:

www.wte-nds.de

abzugeben. Die Zugangsdaten sind dieselben wie die für das Programm „Jagdstatistik“. Sofern noch nicht geschehen, sind diese über die zuständige Jagdbehörde erhältlich. Eine ausführliche Anleitung dazu ist hier sowohl als Video-Anleitung als auch hier in Form eines pdf-Dokumentes zu finden.

Alternativ dazu können die Angaben auch weiterhin in der gewohnten Form mittels Papierbogen gemacht und bei ihrem Hegeringleiter abgegeben werden. Die Bögen erhalten Sie von ihrem Hegeringleiter auf Anfrage. Diese Bögen müssen spätestens bis zum 01.06.2026 beim Hegeringleiter Hartmut Klüver abgegeben werden!

Mit E-Mail vom 18.06.2021 hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium die Jagdbehörden unter anderem aufgefordert, bei Anfragen von Hegeringleitern und Vorsitzenden der Jägerschaften für eine Einsichtnahme in die Daten der Wildtiererfassung, die Zugangsdaten für die Anmeldung an die Hegeringleiter und Vorsitzenden der Jägerschaften zu vergeben, so die technischen Voraussetzungen vorliegen. Hiermit ist es ihnen dann möglich kontinuierlich den Stand der WTE-Beteiligung in ihrem Hegering bzw. ihrer Jägerschaft einzusehen. Dies ist für den Hegering Gartow erfolgt, Sie müssen den Hegeringleiter lediglich hierfür freischalten.

Die Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App (WilKEA)

Digitaler Probenbegleitschein – Probenerfassung für ASP, AK u.a. mittels einer App

Zur Vereinfachung des Verfahrens der Probenentnahme wurde die WilKEA entwickelt. Informationen, wie z.B. Koordinatenerfassung, Daten des Wildursprungsscheines etc. können damit digital und schnell mit dem Handy erfasst werden.

Registrierung

Zuvor ist eine Registrierung beim zuständigen Veterinäramt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg erforderlich.

  • Der Jäger/die Jägerin füllt ein Antragsformular aus
  • gibt eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten 
  • sendet dies ans Veterinäramt 
  • das Veterinäramt vergibt eine Mitbenutzernummer 
  • Teilt die Zugangsdaten mit (Registrierungsnummer/Mitbenutzer/Password) 
  • und sendet die zurück an den Jäger/die Jägerin 

Probenentnahme und -erfassung

  • Das Smartphone registriert zunächst über GPS die Koordinaten des Fundortes
  • Der Wildkörper erhält eine Wildmarke mit einem QR-Code; dieser Code wird mit dem Smartphone eingescannt
  • Angaben zu Wildart, Gewicht, Geschlecht können mittels Auswahlfeldern gemacht werden.
  • Probenentnahme (z.B. Blutprobe) ; Probenbehälter mit Barcode; dieser Barcode wird ebenfalls mit dem Smartphone eingescannt
  • Vollständigen Datensatz mittels Schaltfläche »Wildtiererfassung melden« in HIT-Datenbank übertragen
  • Probenbehälter an das zuständige Veterinäramt abgeben.

Weitere Infos:

Jagdstatistik Niedersachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Jagdausübungsberechtigten haben für ihren Jagdbezirk eine fortlaufend zu ergänzende digitale Streckenliste zu führen. Es ist zwingend erforderlich, dass immer beide Strecken, sowohl Schalenwild, als auch Haar- und Federwild bis zum 15. Februar eines jeden Jahres abgeschlossen werden. Die Jagdapp Niedersachsen steht den Jägerinnen und Jägern zum Download ab dem 16. Februar 2026 (Jagdjahr 2026/2027) zur Verfügung. Die Jagdapp Niedersachsen ist unter der Bezeichnung „Jagdonline“ zu finden und kann in den App Stores von Android und Apple (IOS) heruntergeladen werden. Nach dem Download können sich die Onlineverantwortlichen mit ihrer bekannten Kennung für die Jagdstatistik in der App anmelden.Vorab müssen das Bundesland und in einem weiteren Schritt die zuständige Jagdbehörde ausgewählt werden. Die Streckeneingabe kann zunächst nur von den onlineverantwortlichen Jägerinnen und Jägern durchgeführt werden. Mit einem späteren Update wird die Streckeneingabe auch für weitere Mitjägerinnen und Mitjäger ermöglicht.

Quelle : Thorsten Richter

             Landkreis Lüchow-Dannenberg

Bejagungsrichtlinie Hochwildring Gartow-Lüchow

Sehr konträr wurde die im letzten Jahr fast schon traditionelle Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild und auch auf Damwild diskutiert.

Es bleibt bei der gesetzlichen Regelung, dass Rot- (und auch Damwild) nur bei Tageslicht (in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) bejagt werden darf. In Fällen starker Wildschäden oder deutlicher Mängel bei der Erfüllung der Abschusspläne (im Hochwildring) können Ausnahmeregelungen beantragt werden. 

Gründe:

Die Biologie des Rotwildes verlangt Ruhezeiten, Ruheräume und Bewegungsfreiheit. 

Die neuen Jagdzeiten auf Rotwild wurden vom Gesetzgeber um 6 Wochen (!) verlängert. 

Die neuen Möglichkeiten der Nachtsicht- und Nachtzieltechnik für Schwarzwild erhöhen den allgemeinen Jagddruck zu Nachtzeiten erheblich.  

Nennenswerte Wildschäden durch Rotwild sind derzeit nicht gegeben. 

 

Download Link Bejagungsrichtline Hochwildring Gartow-Lüchow

Muster Wildfolgevereinbarung

§ 27 NJagdG - Wildfolge, Tierschutz

(aktuelle Fassung)

Wechselt krankgeschossenes Wild in einen Nachbarjagdbezirk, so hat die zur Jagd befugte Person, die geschossen hat (Schützin oder Schütze), oder in deren Auftrag eine zur Jagd befugte Begleitperson die Stelle, an der das Wild über die Grenze gewechselt ist, kenntlich zu machen und eine im Nachbarjagdbezirk zur Jagd befugte Person (Jagdnachbarin oder Jagdnachbar) unverzüglich zu benachrichtigen. Die Jagdnachbarin oder der Jagdnachbar hat die Nachsuche unverzüglich selbst oder durch eine beauftragte Person fortzusetzen. Die Schützin oder der Schütze oder die Begleitperson soll sich an der Nachsuche beteiligen.

Download der Formulare hier:

Muster Wildfolgevereinbarung Nds. Forstamt Göhrde

Muster Wildfolgevereinbarung allgemein