Kontaktdaten Vorstand des Hochwildringes Gartow-Lüchow
Hochwildringleiter:
Michael Urbansky
Mittelweg 11
29471 Gartow
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Mobil: +49160-98268555
Stellvertretender Hochwildringleiter:
Hans-Jörg Pewsdorf
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Mobil: +49171 7338085
Schriftführer:
Ulrich von Mirbach
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Telefon: 05846-1269
Mobil: +49171 9833166
Kassenwart:
Timo Hilgers
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Mobil: +49151 27515764
Hier geht es zum erweiterten Vorstand des Hochwildringes Gartow-Lüchow
Download der Satzung:
Unsere Satzung finden Sie hier
Foto: Hartmut Klüver
Wo Wölfe im Revier unterwegs sind, hinterlassen Sie auch Hinweise/Nachweise. Diese können dazu dienen, die Tierart nachzuweisen und Streifgebiete einzelner Tiere zu erfassen. Eine genaue Dokumentation dieser Hinweise/Nachweise ist wichtig, um sie für das Monitoring nutzen zu können! Die Mitglieder des Hochwildrings Gartow-Lüchow werden dringend gebeten, weiterhin Wolfsnachweise an das Monitoring der Landesjägerschaft zu melden. Aktuelle Nachweise sind unerlässlich für die Dokumentation der Wolfspopulation. Nur damit kann das Wachstum der Wolfspopulation gegenüber Gesellschaft und Politik abgebildet werden.
Weiterführende Informationen zum Thema und über den Meldeprozess finden Sie unter dem nachstehend gelisteten Link.
https://www.wolfsmonitoring.com/
Sehr konträr wurde die im letzten Jahr fast schon traditionelle Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild und auch auf Damwild diskutiert.
Es bleibt bei der gesetzlichen Regelung, dass Rot- (und auch Damwild) nur bei Tageslicht (in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) bejagt werden darf. In Fällen starker Wildschäden oder deutlicher Mängel bei der Erfüllung der Abschusspläne (im Hochwildring) können Ausnahmeregelungen beantragt werden.
Gründe:
Die Biologie des Rotwildes verlangt Ruhezeiten, Ruheräume und Bewegungsfreiheit.
Die neuen Jagdzeiten auf Rotwild wurden vom Gesetzgeber um 6 Wochen (!) verlängert.
Die neuen Möglichkeiten der Nachtsicht- und Nachtzieltechnik für Schwarzwild erhöhen den allgemeinen Jagddruck zu Nachtzeiten erheblich.
Nennenswerte Wildschäden durch Rotwild sind derzeit nicht gegeben.
Download Link Bejagungsrichtline Hochwildring Gartow-Lüchow
Sehr verehrte Damen und Herren,
im Anhang finden sie den Abschussplan für das JJ 2023/24 in der Freigabegruppe Hegering Gartow. Aufgrund der erheblich sinkenden Damwild Population ist diese Wildart gem. Beschluss der Mitgliederversammlung 2022, im JJ 2023/24 komplett gesperrt. Wir werden die Entwicklung von Jahr zu Jahr neu beurteilen.
Beim Rotkahlwild haben wir keinen Freigaberückhalt (Topf) mehr. Daher ist es sehr wichtig, Rotwild, wenn die Revierzuweisung erfüllt ist, rechtzeitig zu melden. Nur dann ist ggf. eine Umverteilung innerhalb der Freigabegruppe möglich: Liegen keine Abschussmeldungen vor, wird es keine ergänzende Freigabe geben.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Michael Urbansky
Link Download Abschussplan FGG Hegering Gartow 2023/24
Link Download Erläuterungen zum Abschussplan Rot- und Damwild
§ 27 NJagdG - Wildfolge, Tierschutz
(aktuelle Fassung)
Wechselt krankgeschossenes Wild in einen Nachbarjagdbezirk, so hat die zur Jagd befugte Person, die geschossen hat (Schützin oder Schütze), oder in deren Auftrag eine zur Jagd befugte Begleitperson die Stelle, an der das Wild über die Grenze gewechselt ist, kenntlich zu machen und eine im Nachbarjagdbezirk zur Jagd befugte Person (Jagdnachbarin oder Jagdnachbar) unverzüglich zu benachrichtigen. Die Jagdnachbarin oder der Jagdnachbar hat die Nachsuche unverzüglich selbst oder durch eine beauftragte Person fortzusetzen. Die Schützin oder der Schütze oder die Begleitperson soll sich an der Nachsuche beteiligen.
Download der Formulare hier:
Muster Wildfolgevereinbarung Nds. Forstamt Göhrde
Muster Wildfolgevereinbarung allgemein