Keine Nachtjagd auf Rotwild im Jagdjahr 2022
Sehr konträr ist im letzten Jahr die fast schon traditionelle Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild diskutiert worden. Der erweiterte Vorstand des Hochwildringes hat sich nach ausführlicher Beratung auf seiner Sitzung am 14.3.2022 mit deutlicher Mehrheit dazu entschieden, keinen Antrag auf Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild mehr zu stellen. Die drei Jagdbehörden der Landkreise Lüchow- Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sind diesem Votum gefolgt und haben für den Hochwildring Göhrde keine anderslautende Regelung getroffen.
Damit bleibt es bei der gesetzlichen Regelung, dass Rot- (und auch Damwild) nur bei Tageslicht (in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) bejagt werden darf. In Fällen starker Wildschäden oder deutlicher Mängel bei der Erfüllung der Abschusspläne (im Hochwildring) können Ausnahmeregelungen beantragt werden.
Gründe:
Die Biologie des Rotwildes verlangt Ruhezeiten, Ruheräume und Bewegungsfreiheit.
Die neuen Jagdzeiten auf Rotwild wurden vom Gesetzgeber um 6 Wochen (!) verlängert.
Die neuen Möglichkeiten der Nachtsicht- und Nachtzieltechnik für Schwarzwild erhöhen den allgemeinen Jagddruck zu Nachtzeiten erheblich.
Nennenswerte Wildschäden durch Rotwild sind derzeit nicht gegeben.
Die Erfüllung des Rotwildabschusses ist im letzten Jagdjahr selbst in den feldbetonten Hegeringen auch ohne Nachtjagd überwiegend gut gelungen.
Foto: Peter Burkhardt