Jagdkonzept 2022 angenommen

   Präambel

 

  1. Aktuelle Rahmenbedingungen

Äußere Organisation, Situation unserer Wildbestände

  1. Verbindliche Grundsätze

Innere Organisation, Bejagungsplan und Freigaben, Bejagungsrichtlinien

  • Handlungsempfehlungen

Bejagungsempfehlungen für die Wildarten, Richtlinien für revierübergreifende Gemeinschaftsjagden

 

Präambel

Die Erstellung eines Jagdkonzeptes ist verbindliche Aufgabe nach § 3. 1 der Satzung. Dieses Konzept hat zum Ziel, die jagdlichen Gegebenheiten speziell im Hochwildring Göhrde zu beschreiben, zu regeln und zu entwickeln. Es wird jährlich überprüft und den jeweils aktuellen Bedürfnissen angepasst. Die Leitwildarten sind Rot- und Damwild. Die Mehrheit der Reviere beheimatet eine dieser Hochwildarten als Stand- oder regelmäßiges Wechselwild. Die Jagdstrategien sind auf die Bedürfnisse dieser Wildarten auszurichten.

Jagdliche Regelungen, die kraft Gesetz oder Verordnung ohnehin verbindlich sind, werden nicht Inhalt dieses Konzeptes.  Der Hochwildring hat als Kernaufgabe die großräumige und wildbiologisch angepasste Bewirtschaftung unserer Hochwildarten nach einheitlichen Grundsätzen. Als anerkannte Hegegemeinschaft übernimmt der Hochwildring Aufgaben der drei Jagdbehörden. Eine Mitgliedschaft bietet den Einzelrevieren etliche Vorteile, insbesondere über die Poolfreigaben. Sie ist neben den Rechten jedoch auch mit Pflichten verbunden, die in der Satzung und diesem Jagdkonzept geregelt sind.

  1. Aktuelle Rahmenbedingungen

Der Hochwildring Göhrde ist eine Anerkannte Hochwildhegegemeinschaft nach § 17 NJagdG auf einer Fläche von rd. 91.000 ha in 3 Landkreisen. Aufsichtführende Jagdbehörde ist der Lkr. Lüchow- Dannenberg. Die Zusammensetzung des erweiterten Vorstandes gewährleistet die paritätische Beteiligung der Landkreise.

Beteiligt sind 2 Forstämter der Landesforsten sowie 7 Hegeringe, diese räumlich aufgeteilt in 11 Freigabegruppen. Zurzeit haben 300 Einzelreviere im Verbund eine Mitgliedschaft im Hochwildring Göhrde. Die äußeren Grenzen sind per Satzung geregelt und mittels Karte dargestellt.

Als wesentliche Säulen künftiger Strategien im Hochwildring lassen sich mit gewissen räumlichen Schnittmengen ein Rotwildgebiet im Osten des Hochwildringes und ein Damwildgebiet im Westen definieren. Mit der wolfsbedingt erhöhten Mobilität dieser Wildarten können und sollen die traditionellen Kerngebiete oder im Umkehrschluss rot- und damwildfreie Zonen innerhalb des Hochwildringes nicht abgegrenzt werden. Die breitere Raumnutzung entspricht dem natürlichen Verhalten von Rot- und Damwild in Wolfsgebieten.

Situation der Wildbestände im Jahr 2022

Rotwild:  Der Rotwildbestand scheint derzeit weiter zu sinken. Das traditionelle Kerngebiet der zentralen Göhrde ist mittlerweile m.o.w. rotwildarm.  In Randbereichen, derzeit insbesondere in den östlichen Teilen des HWR, tritt hingegen häufiger Rotwild in Erscheinung. Die Streckenergebnisse sowie die Einschätzungen der Freigabegruppen lassen dies annehmen.  Eine Einschätzung der Bestandeshöhe in herkömmlicher Weise ist sehr schwierig geworden.  Das Rotwild hat im HWR ein vergleichsweise gutes Geschlechter- und Altersklassenverhältnis. Es ist innerhalb seines Lebensraumes nach Rückkehr des Wolfes deutlich mobiler und rudelt sich stärker. Dementsprechend kann es punktuell auch erkennbare Wildschäden geben, die in Gänze betrachtet als gering eingestuft werden können.  Es gibt spürbare Entnahmen durch Risse insbesondere beim Jungwild.

 

Die bisher übliche Herleitung einer Freigabe ist zunehmend mit Unsicherheiten versehen. Wir wissen mittlerweile zu wenig über die Höhe und die Verteilung unseres Rotwildvorkommens. Für eine angemessene Abschussplanung ist eine deutlich fundiertere Bestandesermittlung dringend geboten. Dafür sollen Wildzählungen durchgeführt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass wir mit unseren Freigaben zu sehr in die Substanz eingreifen.

ASP- Vorsorge, verbreitete Nachtjagd auf Schwarzwild und allgegenwärtiger Erholungsdruck sind Komponenten, die mit der Biologie des Rotwildes nicht im Einklang stehen.  Ein Netz an Ruhezonen auch außerhalb der großen Waldgebiete ist erforderlich.

Damwild: Das reduzierte Vorkommen beschränkt sich mittlerweile im Wesentlichen auf den westlichen Bereich des Hochwildringes (Lkr. Lüneburg und Uelzen). In der zentralen Göhrde sowie in den südlich gelegenen HR Zernien und Himbergen kommt Damwild fast nicht mehr vor. Nach dem Muffelwild ist das Damwild die zweite Wildart, die nach Rückkehr des Wolfes in der zentralen Göhrde als Standwild verschwunden ist. Es zeigt seit der Rückkehr des Wolfes ebenfalls eine geringere Standorttreue. Es taucht unvermittelt in neuen Revieren auf. Der Gesamtbestand des HWR kann keineswegs als gesichert angesehen werden. Die Entwicklungen müssen aufmerksam beobachtet, die Freigaben der jeweiligen Situation so angepasst werden, dass das alte Vorkommen in seinem Bestand bewahrt werden kann. Aufmerksamkeit gilt auch der Umgebung des Truppenübungsplatzes Wendisch Evern, auf dem sich offensichtlich derzeit ein Wolfsrudel etabliert. In bisher damwildfreien Forstorten der Landesforsten dürfen keine neuen Bestände aufgebaut werden. In den großflächigen Hegeringen Dahlenburg und Bleckede sollen die Erkenntnisse zur Bestandesentwicklung ebenfalls per Wildzählung untermauert werden. Die Hegeringe Reinstorf und Bevensen führen Wildzählungen bereits mit gutem Erfolg durch.

Muffelwild: Das älteste Vorkommen Deutschlands ist vom Wolf ausgelöscht. Eine bundesweite Studie des DJV zur Herkunft und genetischen Nähe deutscher Populationen zu korsischen und sardischen Vorkommen macht deutlich, welch hohen Wert die Ursprünglichkeit des Vorkommens Göhrde hatte. Seit 2017 ist das Muffelwild im Hochwildring gar nicht mehr bejagt worden. 

Schwarzwild: Das Schwarzwild scheint auf ganzer Fläche derzeit deutlich abzunehmen.  Rottenverbände werden offensichtlich dennoch unabhängig von der Bestandesdichte größer, die Bejagung dementsprechend schwieriger. Derzeit sinken die Strecken in den Waldrevieren, in den Feldrevieren steigen sie. Dies mag ein Einfluss des Wolfes sein, liegt sicherlich auch an der Wirksamkeit der Nachtzieltechnik. Die Strecken einiger Waldjagden sind mittlerweile so gering und unstet, dass sich die Ausrichtung von Bewegungsjagden kaum noch lohnt. Dieser Trend muss nicht anhalten bzw.  kann sich beispielsweise in Mastjahren wieder verändern.

Die notwendige Regulierung der Schwarzwildbestände betont schon heute den Jagdbetrieb. Ein Ausbruch der ASP würde das Jagdkonzept sofort und vermutlich langfristig dominieren.

Wolf: Derzeit gibt es im Bereich des Hochwildringes zwei bestätigte Wolfsterritorien. Im Rudel Göhrde sind derzeit 8 Welpen, in dem Territorium Wendisch Evern ist eine laktierende Fähe bestätigt. Der Einfluss auf die Bestandeshöhe der Hochwildarten ist spürbar. Eine zunehmende Veränderung gibt es jedoch im Raum- Zeit- Verhalten sowie in der Rudel- / Rottenbildung. Das Weniger an Wild rudelt sich stärker und ist unstet. Wer z.B. wochenlang kaum Sauen im Revier hatte, ist plötzlich mit sehr starken Rotten konfrontiert. Dies wiederum führt punktuell zu ungewohnten Wildschäden. Wichtig ist die Teilnahme der Jäger am Wolfsmonitoring. Wir verfügen i.d.R. über die meisten und besten Hinweise zu den Wolfsvorkommen und müssen diese auch regelmäßig einbringen. Es ist schon bedenklich, dass das wissenschaftsbasierte Wolfsmonitoring des Landes, welches bei der Landesjägerschaft installiert ist, derzeit von einer sinkenden Wolfspopulation ausgehen muss, weil die Nachweise aus den Jägerkreisen nicht mehr kommen.

 

Resümee: Rot- und Damwild ist in stabilen Populationen zu erhalten.  und in seiner Bestandesstruktur artgerecht zu entwickeln. Eine weitere Reduktion würde nach heutiger Einschätzung in die Substanz der Populationen eingreifen. Unbenommen davon ist ein Regulativ nennenswerter Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft.

Schwarzwild ist b.a.w. mit effektiven Jagdmethoden konsequent, aber waidgerecht zu reduzieren. 

Ein Bejagungserfolg auf Hochwild per Einzeljagd ist immer mehr ein Zufallsergebnis. Aber auch die Strecken der großräumigen Drückjagden sinken nicht nur, sondern schwanken sehr viel stärker als in der Vergangenheit. Die Bereitschaft der Revierinhaber, den hohen Aufwand an Vorbereitungen für gute Bewegungsjagden auf sich zu nehmen, geht zurück.    

Für die Wildzählungen sollen zunächst die großräumigen Jagden genutzt werden. Hier wird ein einheitliches Schema entwickelt. Die Reviere geben Standkarten an die Schützen aus, die gesammelt und auf Ebene der Hegeringe und Forstämter ausgewertet werden. Es ist uns bewusst, dass ein solches Verfahren in gewisser Form mit Unsicherheiten behaftet ist, sehr wohl jedoch auch nach Einschätzung von Wildbiologen sehr gute Erkenntnisse liefert und einem Vergleich mit sehr viel aufwändigeren, wissenschaftlichen Methoden recht gut standhält.

Der Hochwildring hat aufgrund seiner großräumigen und bewährten Organisation gute Voraussetzungen, auch unter den veränderten Rahmenbedingungen die Umsetzung des Jagdkonzeptes zu gewährleisten.  

 

 

  1. Grundsätze - Verbindlich

Erstellung und Umsetzung des dreijährigen Abschussplanes

Der künftig 3- jährige Bejagungsplan des Hochwildringes ist nach Freigabegruppen (FGG) und Jahren gegliedert. Es handelt sich um einen gemeinsamen Bejagungsplan für den gesamten Hochwildring. Die anerkannte Hegegemeinschaft ist verpflichtet, die plangerechte Erfüllung, aber auch eine Einhaltung der Freigaben in seiner Gesamtheit zu gewährleisten. Dies wird in unserer Struktur auf großer Fläche durch die Poolbildungen und Umverteilungsmechanismen ermöglicht. Die Mitgliedsreviere partizipieren auf diese Weise weit über eine Einzelfreigabe hinausgehend. Allerdings ist die Verteilung der Freigaben auf die Einzelreviere dann auch verbindlich.

Die FGG haben Vorschlagsrecht, die Beratung erfolgt im erweiterten Vorstand, die Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Inkraftsetzung erfolgt durch die aufsichtsführende Jagdbehörde (Lkr. Lüchow- Dannenberg). Die Jagdbehörden der Lkr. Lüneburg und Uelzen werden informell beteiligt.

Die weitere Verteilung auf die Einzelreviere obliegt den Freigabegruppenleitern und erfolgt nach örtlichen Verhältnissen. Sie hat möglichst großzügig zu erfolgen, so dass eine grundsätzliche und zügige Erfüllung der Bejagungspläne nicht behindert wird.

Im laufenden Jahr wird eine wesentliche Umverteilung zwischen den FGG innerhalb des genehmigten Gesamtbejagungsplanes durch den erweiterten Vorstand des HWR beschlossen.

Unterjährige kleinere Veränderungen entscheidet der Vorsitzende des Hochwildringes unter Berücksichtigung der Gesamterfüllung.

Die Mitgliedsreviere erhalten innerhalb der Freigabegruppen eine Einzelfreigabe, sofern die lokalen Verhältnisse in den FGG nicht eine gemeinsame Bewirtschaftung zulassen. Die Freigabegruppenleiter gewährleisten die Umsetzung der Beschlüsse des erweiterten Vorstandes und die zeitnahe Information der Mitgliedsreviere, insbesondere auch die zügige Weitergabe von zusätzlichen Freigaben und Sperren.

Freigabegruppen mit seltenen Wechselwildvorkommen (z.B. Rotwild in Reinstorf und Bevensen) haben wir nicht mehr mit eigenen Freigaben versehen, um den Gesamtplan nicht zu sehr aufzublähen. Dort kann ggf. jedoch auch Kahlwild erlegt werden. Zu beachten sind diesbezüglich die in den Abschussplänen aufgeführten Poolbildungen für Hirsche, die für den ganzen HWR gelten. Bitte solche Erlegungen unverzüglich auch an den HWR- Vorstand melden.

 

 

 

Meldepflicht und körperlicher Nachweis

Die Mitgliedsreviere verpflichten sich zur unverzüglichen Information der Freigabegruppe über die Erlegung von Rot- und Damwild, darüber hinaus zum 1.12. sowie zum 5.2. jeden Jahres pünktlich zur Übermittlung des Bejagungsergebnisses ALLER Hochwildarten. Künftig wird von den Revierinhabern eine digitale Abschussliste zu führen sein, die u.U. diese separaten Meldungen entbehrlich macht. Die Lösungen dazu bleiben abzuwarten. 

Die Mitgliedsreviere verpflichten sich auf Anforderung durch die Vorstände von Hochwildring oder Hegering zu einem unverzüglichen körperlichen Nachweis des erlegten Hochwildes gegenüber Vertretern der Bewertungskommission des Hochwildringes (Vorsitzender des Hochwildringes und Hegeringleiter bzw. dem jeweiligen Vertreter). In der Regel bleibt dies auf Rot- und Damhirsche der mittleren und oberen Altersklasse beschränkt.

Abschusssperren

Die Festsetzung von Sperrzeiten obliegt den Hegeringen nach den örtlichen Verhältnissen. Sie entstehen durch Vorstandsbeschluss. Grundsätzlich sollen sie die Erfüllung der Bejagungspläne nicht unnötig erschweren. Sperrzeiten dienen der gleichberechtigten Beteiligung der Reviere an den Hochwildfreigaben sowie der Sanktionierung von Fehlabschüssen und Fehlverhalten.

Beim Kahlwild und Hirschen der Jugendklasse sollen Sperrzeiten nur bei nennenswerten Fehlabschüssen, -verhalten und nicht länger als 2 Jahre verhängt werden. Richtige Hirschabschüsse in der mittleren und oberen Altersklasse sollten mit kurzen Sperrzeiten von bis zu 3 Jahren belegt werden, Fehlabschüsse in diesen Altersklassen bis zu 5 Jahren.

Reuegelder  

Reuegelder können ebenfalls durch Beschluss der Hegeringvorstände zur Sanktionierung von Fehlabschüssen und Fehlverhalten festgesetzt werden. Der Hochwildring wird von den Hegeringen über Grund und Höhe der Reuegelder informiert und führt eine Übersicht zur Orientierung der Hegeringe. Reuegelder verbleiben in den Freigabegruppen.

Trophäenschau

Die Mitgliedsreviere verpflichten sich, die Trophäen von mehrjährigem Rot-und Damwild mit Ober- und Unterkiefer sauber abgekocht und mit Anhängevorrichtung versehen auf der Mitgliederversammlung auszustellen. Die Vorzeigung und Ausstellung von Jährlingen ist freiwillig, wenn sie in den Hegeringen erfolgt.

Ebenfalls soll das Gewaff von Keilern ab einem Alter von 3 Jahren zusammen mit der Zahnreihe des Unterkieferastes auf der Mitgliederversammlung ausgestellt werden.   

 

Wildfolge

Es bleibt abzuwarten, ob es in den neuen Ausführungsbestimmungen zum NJagdG oder auch von der Betriebsleitung der Landesforsten weitergehende Hinweise zur gesetzlichen Neuregelung gibt. Evt. können auf Hegering- oder Hochwildringebene gemeinsame Vereinbarungen geschlossen werden. Ein Beschluss der Mitglieder-versammlung kann nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Wildfolgeverträge ersetzen.

Hundeeinsatz auf revierübergreifenden Jagden

Werden auf Initiative des Hege- oder Hochwildringes revierübergreifende Gemeinschaftsjagden durchgeführt, so dulden die Mitgliedsreviere des HWR   eventuell überjagende Hunde jährlich auf 1 bis 2 dieser Gemeinschaftsjagden.  

Verstöße

Verstöße gegen die Grundsätze werden angemahnt, können mit Sanktionen belegt oder je nach Schwere gemäß der §§ 4 und 11 der Satzung sofort oder im Wiederholungsfalle zum Ausschluss aus der Hegegemeinschaft führen.

 

  • Handlungsempfehlungen

Grundsätzlich hat sich das Intervalljagd- und Ruhezonenkonzept für die Hochwildarten bewährt.

Durch die höhere Mobilität der Wildarten und durch größere Rudelverbände als Reaktion auf den Wolf greift dieses Konzept nur noch bedingt. Wir leben vermehrt von zufälligen Wildbegegnungen. Eine planmäßige Bejagung wird erschwert. Rot- und Damwild erscheint in Revieren, in denen es noch vor ein paar Jahren nicht vorgekommen ist. In angestammten Kerngebieten des Rotwildes sinkt die Präsenz / die Wilddichte.

Bei allen 3 Hochwildarten sind spürbare Abgänge beim Jungwild zu verzeichnen. Die Bejagung der Zuwachsträger muss insbesondere bei Rot- und Damwild auf der Basis altersklassengerechter Bejagungspläne erfolgen.   

 

Bejagungsempfehlung Rotwild

Rotwild ist eine ausgesprochen störungsempfindliche Wildart. Derzeit geht das Rotwild vermehrt „über Land“. Auch das Kahlwild nimmt einen größeren Radius um die traditionellen Kernreviere an. Es trifft auf tlw. kleine Reviere, die bislang wenig auf Rotwildjagd eingestellt waren. Es gilt, dem Rotwild auch abseits der großen bzw. fiskalischen Waldreviere Ruhezonen und –phasen einzuräumen. Allgegenwärtige, beständige Einzeljagd rund um die Uhr quer durch das Revier lässt diese Wildart noch heimlicher werden und provoziert Wildschäden in den Einständen. Rotwild soll auf gemeinsamen Jagdintervallen (Gruppenansitze auf größerer Fläche oder angepasste Bewegungsjagd) erlegt werden, dazwischen Ruhephasen. Ruhezonen mit Äsungsflächen werden abgesehen von 1 – 2 Bewegungsjagden pro Jahr nicht bejagt. Keine Kirrungen und keine Nachtjagd in den Einständen. Schwerpunktjagd dort, wo Wildschäden entstehen (landwirtschaftliche Flächen, im Wald Verjüngungsbereiche). Bei geringen Reviergrößen wird empfohlen, mit den Nachbarn verlässliche Absprachen zu einer Zonierung des Jagdbetriebes zu treffen.

Rotkälber sind lange führungsbedürftig, werden als Waisen abgeschlagen und kümmern erheblich. Aus Sicht der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes ist also die entsprechende Sorgfalt bei der Bejagung der Alttiere geboten. Grundsätzlich dürfen aus Rudelverbänden keine Alttiere erlegt werden. Das Ansprechen der Schmaltiere ist situationsabhängig risikobehaftet. Die Erlegung der Alttiere soll sich an einem Alttier- Kalb- Verhältnis von 1 – 1,8 orientieren.

Nachtjagd auf Rotwild ist grundsätzlich im ganzen HWR verboten.  Ausnahmen werden von den Jagdbehörden lediglich in begründeten Einzelfällen genehmigt.

 

Bejagungsempfehlung Damwild

Das Damwild ist als Kulturfolger vergleichsweise störungsunempfindlich und deutlich eher als das Rotwild in der Lage, in der Nähe des Menschen Einstände anzunehmen. Aus diesem Grund war es vor der Rückkehr des Wolfes in der Lage, auch in waldarmer Kulturlandschaft sehr dynamische Bestandesentwicklungen zu vollziehen. Im Hochwildring Göhrde sind diese in der Vergangenheit nicht eingetreten. Hin und wieder kommt es zu Ausbrüchen aus Gehegen. Ausgebrochenes oder freigelassenes Gehegewild soll erlegt werden. Dafür ergehen zusätzliche Freigaben.  

Auch das Damwild nimmt Ruhezonen und –zeiten an und lässt sich auf diese Weise mit jagdlichen Mitteln lenken. Die Einzeljagd kann gut in unsere ohnehin praktizierte Konzentration auf wildschadensgefährdete Bereiche einbezogen werden.

 

Bejagungsempfehlung Schwarzwild

Die Schwarzwildstrecken der letzten Jahrzehnte sind mit jährlichen Schwankungen lange gestiegen.  Derzeit scheinen die Schwarzwildbestände zu sinken. Das Schwarzwild profitiert stark von den Entwicklungen in der Land- und Forstwirtschaft. Eine wirkliche Reduktion mit jagdlichen / waidgerechten Mitteln ist nicht leicht. Gerade kleinere Reviere sind dabei für sich betrachtet überfordert. Es gibt jedoch gute Beispiele für eine sehr wirksame und nachhaltige Regulierung auf gut angelegten, großräumigen Bewegungsjagden, die sich immer mehr als Schlüssel für die Schwarzwildjagd herausstellen. Die erfolgreichen Jagden dieser Art haben eins gemeinsam: Die beteiligten Reviere sind sich einig und verfolgen gemeinsam ein Ziel. Sie treffen verlässliche Absprachen und halten sich daran. Sobald sich einzelne Revierinhaber über das gemeinsame Interesse bewusst oder unbewusst hinwegsetzen, zerfallen diese revierübergreifenden Jagden leicht. Häufige Fehler sind: Grenzbesetzungen, Missachtung der Sicherheitsbelange bei der Standplatzwahl, Missachtung der zeitlichen Absprachen – in der Regel durch zu frühes Beziehen der Stände, Nichtbeteiligung beim Treiben – kein oder ungenügender Hundeeinsatz, Missachtung der Freigaben, ausbleibendes oder ungenügendes Nachsuchen-geschehen. All diese Punkte können durch eine entsprechende, nachbarschaftliche Vorbereitung vermieden werden. 

Die Monate Oktober bis Dezember sind für eine intensive Schwarzwildbejagung zu nutzen. In diesem Zeitraum ist Schwarzwild umfassend freizugeben, zu schonen sind lediglich die Bachen führungsbedürftiger (gestreifter) Frischlinge. Ende Dezember soll der intensive Drückjagdbetrieb mit scharfen Hunden grundsätzlich abgeschlossen sein.

Besondere Vorsicht ist aus Tierschutzgründen bei der Nachtjagd im Frühjahr und Sommer geboten.     

 

Richtlinien für revierübergreifende Gemeinschaftsjagden (RÜGJ) im Hochwildring Göhrde

Stand 2020

Die gemeinsame Durchführung von Bewegungsjagden über die Reviergrenzen hinweg wird aktuell immer bedeutender und daher vom Hochwildring unterstützt. Je kleiner die einzelnen Reviere sind, umso wichtiger ist eine revierübergreifende Anlage mit verlässlichen Absprachen.

Derzeit wichtigste Aufgabe der RÜGJ im Hochwildring Göhrde ist die effektive Regulierung der  Schwarzwildbestände. Dementsprechend wird die Jagd geplant und ausgerichtet. Rehwild kann und sollte bei dieser Jagdart mit bejagt werden, für Rot- und Damwild ist diese Ausrichtung bedingt geeignet.

 

RÜGJ bieten die Möglichkeit, unser Schalenwild, insbesondere das Schwarzwild gemeinsam effektiv und waidgerecht zu bejagen, damit Wildschäden zu vermeiden und eine Seuchenvorsorge auf eine freiwillige und ethisch vertretbare Weise zu betreiben. Demgegenüber bieten sie die Möglichkeit, ständigen Jagddruck in den Revieren zu vermindern und Ruhezonen und –zeiten dort zu gestalten, wo Wildschäden nicht im Fokus stehen. Das spielt insbesondere in den Rotwildrevieren eine große Rolle. Effektive RÜGJ ermöglichen auch eine jagdliche Zurückhaltung in sensiblen Zeiten (Setz- und Brutzeiten).

Organisation:

Beteiligung Benennung der Reviere XYZ  (mit ungefährer Schützenzahl):

- in Summe XX Reviere mit YYY Schützen und ZZZ ha

Vorbereitung:

  • Auswahl der Stände i.d.R. weg von Wegen und Schneisen in die Bestände an die Wechsel in die dunklen Brücken, Stände frühzeitig auswählen und vorbereiten
  • Erfahrungswert für unsere Reviere ca. 1 Schütze auf 8 - 10 ha Waldfläche
  • Sicherheit: nach Möglichkeit Ansitzböcke (Hochsitze sind meist nicht geeignet), Kugelfang !!! vor allem beim Rotwild, zwingend Absprachen mit Nachbarn bei grenznahen Ständen (näher als etwa 80 m an Grenze)
  • Planung gemeinsamer Hundeführergruppen / Treiberwehren
  • Wenigstens 2 bis 3 Wochen vorher Ruhe im Revier
  • Erstellung einer Handyliste mit Revierinhabern und Schweißhundführern.
  • Gemeinsame Beschilderung der Straßen, ggf. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h beim Lkr. beantragen,
  • Gemeinsames Schüsseltreiben? Gasthaus organisieren
  • Bei einer Vielzahl von Revieren empfiehlt sich die Bildung von Reviergruppen

 

Innerhalb dieser Gruppen werden Sicherheitsfragen (Abstimmung der grenznahen Stände), ausreichende Anzahl durchgehender Hundeführer (nicht unter 5 brauchbaren Hunden je 100 ha), die gemeinsame Begrüßung und das Strecke legen organisiert und Jagdkarten für die nächste Besprechung vorbereitet.

Geeignete Schweißhunde einplanen (mindestens 1 guter Schweißhund je 20 Schützen). Der Einsatz sollte zentral organisiert werden.

 

Ablauf:

  • Begrüßung revierweise (außerhalb des Treibens)
  • Zeitgleiches Beziehen der Stände ab 9.30 Uhr
  • Treiben 10.00 – 12.-30 Uhr, nach 12.30 Uhr nur noch Fangschüsse auf kurze Entfernung
  • Ergänzend Stöberhunde vom Stand
  • Vor evt. Nachsuchen Kontaktaufnahme mit Nachbarn
  • Versorgung und Strecke legen in den Reviergruppen
  • Gemeinsames Essen um XX Uhr (Reviere melden Teilnehmer im Gasthaus bis zum YY)

 

Verantwortlicher Jagdleiter bleibt trotz Zusammenarbeit in Gruppen selbstverständlich der jeweilige Revierinhaber.

 

Freigabe auf RÜGJ:

Rot- und Damwild:

Weil der Anteil der (wolfsbedingt zunehmend nichtführenden) Rot- und Damalttiere an der Gesamtstrecke proportional und absolut in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, beschränkt sich die Poolfreigabe des HWR auf den großen revierübergreifenden Jagden derzeit auf Kälber. Die Freigabe von Alt- und Schmaltieren sowie Hirsche der Jugendklasse werden in Verantwortung der revierweisen Einzelfreigabengeregelt. Tierschutz beachten: Aus Rudeln nur Kälber bejagen. Hirsche der mittleren und oberen Altersklasse sind auf diesen Jagden grundsätzlich nicht freizugeben.

Schwarzwild: Im Rahmen des Tierschutzes umfassend freigeben, nur die Bachen führungsbedürftiger (= gestreifter) Frischlinge sind zu schonen. Sofern im Januar Drückjagden überhaupt noch durchgeführt werden müssen, sollen nur nachgeordnete Stücke aus der Rotte freigeben werden.

Rehwild soll in Synergie an diesen Jagdtagen mitbejagt werden.  

 

Tipps für die Jagdansage:

  • Jeder beachtet die Sicherheitsregeln und Vorgaben der UVV, insbesondere …
  • Es ist zwingend auf Kugelfang zu achten, insbesondere bei Schüssen auf Rotwild vom Erdstand aus.
  • Treiber und Hundeführer beschränken sich auf zwingend erforderliche Schüsse auf kurze Distanz.
  • Mit Treibern ist von allen Seiten zu rechnen. Die Treiber und Hundeführer treiben bitte nicht leise und machen sich bemerkbar.
  • Wer seinen Stand eingenommen hat, kann schießen, wenn Sicherheit gegeben ist. Nach Ende des Treibens nur noch Fangschüsse auf kurze Entfernung.
  • Wer drei ungeklärte Anschüsse produziert hat, hört auf, weiteres Wild zu beschießen.
  • Jeder Schuss wird dem Gruppenführer angezeigt und ausgebändert. … wird wohl vorbei sein, gilt nicht…
  • Wer nicht geschossen hat, kommt zum Ablaufpunkt zurück. Wer aber geschossen hat, erwartet seinen Gruppenführer am Stand, auch wenn es etwas länger dauert. Niemand fährt zum Streckenplatz, ohne vorher den Gruppenführer eingewiesen zu haben.
  • Wer krankes Wild zur Strecke bringt, teilt dies bitte dem Gruppenführer mit, um die Nachsuchenarbeit zu erleichtern.
  • Kommt ein krankes Stück Wild zur Strecke, bitte die Erlegungsorte (einheitlich) für die Nachsuchengespanne markieren.
  • Bitte bis zum Ende des Treibens Konzentration und Ruhe. Es ist untersagt, den Stand vorzeitig zu verlassen, „um schon mal nachzusehen“.
  • Nach dem Treiben Hunde mitbringen.
  • Aufbrechen -soweit möglich- hängend am Stand, aber nicht in der Nähe von eventuellen Nachsuchen. Stücke nicht auf die Keulen setzen.
  • Wir legen Wert auf saubere Versorgung und sauberen Transport. Lassen Sie sich dabei die nötige Zeit. Am Streckenplatz steht Wasser zur Verfügung.
  • Wildabsatz – ggf . Abholung durch Händler ab Streckenplatz sicherstellen.