Jagdkonzept 2024
Hochwildring Göhrde Jagdkonzept 2024
Status: Verfasser Peter Pabel
Abstimmung im erweiterten Vorstand Februar 2024
Beschlossen auf der MV am 2.3.2024
I. Präambel Aktuelle Rahmenbedingungen
Äußere Organisation, Situation unserer Wildbestände I
II.Verbindliche Grundsätze
Innere Organisation, Bejagungsplan und Freigaben, Bejagungsrichtlinien
III. Handlungsempfehlungen
Bejagungsempfehlungen für die Wildarten, Richtlinien für revierübergreifende
Gemeinschaftsjagden
Präambel
Die Erstellung eines Jagdkonzeptes ist verbindliche Aufgabe nach § 3. 1 der Satzung. Dieses Konzept hat zum Ziel, die jagdlichen Gegebenheiten speziell im Hochwildring Göhrde zu beschreiben, zu regeln und zu entwickeln. Es wird jährlich überprüft und den jeweils aktuellen Bedürfnissen angepasst. Die Leitwildarten sind Rot- und Damwild. Die Mehrheit der Reviere beheimatet eine dieser Hochwildarten als Stand- oder regelmäßiges Wechselwild. Die Jagdstrategien sind auf die Bedürfnisse dieser Wildarten auszurichten.
Jagdliche Regelungen, die kraft Gesetz oder Verordnung ohnehin verbindlich sind, werden nicht Inhalt dieses Konzeptes. Der Hochwildring hat als Kernaufgabe die großräumige und wildbiologisch angepasste Bewirtschaftung unserer Hochwildarten nach einheitlichen Grundsätzen. Als anerkannte Hegegemeinschaft übernimmt der Hochwildring Aufgaben der drei Jagdbehörden. Eine Mitgliedschaft bietet den Einzelrevieren etliche Vorteile, insbesondere über die Poolfreigaben. Sie ist neben den
Rechten jedoch auch mit Pflichten verbunden, die in der Satzung und diesem Jagdkonzept geregelt sind.
I. Aktuelle Rahmenbedingungen
Der Hochwildring Göhrde ist eine Anerkannte Hochwildhegegemeinschaft nach § 17 NJagdG auf einer Fläche von rd. 91.000 ha in 3 Landkreisen. Aufsichtsführende Jagdbehörde ist der Lkr. Lüchow- Dannenberg. Die Zusammensetzung des erweiterten Vorstandes gewährleistet die paritätische Beteiligung der Landkreise.
Beteiligt sind 2 Forstämter der Landesforsten sowie 7 Hegeringe, diese räumlich aufgeteilt in 9 Freigabegruppen. Zurzeit haben rd. 300 Einzelreviere im Verbund eine Mitgliedschaft im Hochwildring Göhrde. Die äußeren Grenzen sind per Satzung geregelt und mittels Karte dargestellt.
Als wesentliche Säulen künftiger Strategien im Hochwildring lassen sich mit gewissen räumlichen Schnittmengen ein Rotwildgebiet im Osten des Hochwildringes und ein Damwildgebiet im Westen definieren. Mit der wolfsbedingt erhöhten Mobilität dieser Wildarten können und sollen die traditionellen Kerngebiete oder im Umkehrschluss rot- und damwildfreie Zonen innerhalb des Hochwildringes nicht abgegrenzt werden. Die breitere Raumnutzung entspricht dem natürlichen Verhalten von Rot- und Damwild in Wolfsgebieten.
Situation der Wildbestände im Jahr 2024
Rotwild: Die Einschätzung der Bestandeshöhe ist nach wie vor schwierig. Auch in diesem Jahr wurden die Sichtungen von Rotwild auf den Bewegungsjagden dokumentiert und mit weiteren Bestätigungen durch Sichtungen und Fotofallennachweisen zusammengetragen und ausgewertet. Der Gesamtbestand in dem Kerngebiet des HWR lässt sich auf 300 bis 320 Stück Rotwild beziffern (inkl. einer angenommenen Dunkelziffer von 50 bis 70 Stück). Dies entspricht einer Wilddichte von nur etwa 1,3 Stück je 100 ha. Es ist zu beachten, dass eine solche Herleitung mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist. Der Rotwildbestand ist innerhalb seines Lebensraumes nach Rückkehr des Wolfes deutlich mobiler und rudelt sich stärker. Dementsprechend kommt es punktuell zu Wildschäden, die in Gänze betrachtet nach Rücklauf aus den FGG als gering eingestuft werden können. Es gibt spürbare Entnahmen durch Wolfsrisse insbesondere beim Jungwild.
Die Strecke des JJ 2023 beträgt nur noch 49 Stück Rotwild (Vorjahr 63). Das ist das mit Abstand niedrigste Ergebnis seit Aufzeichnung der Strecken im HWR. Allerdings hat sich der Hochwildring in diesem Jahr auch selber begrenzt. Das Rotwild ist heimlich geworden. ASP- Vorsorge, intensive Nachtjagd auf Schwarzwild und ein allgegenwärtiger Erholungsdruck sind menschengemachte Komponenten, die mit der Biologie des Rotwildes nicht im Einklang stehen. Daher ist ein Netz an Ruhezonen auch außerhalb der großen Waldgebiete unbedingt erforderlich.
Damwild: Das reduzierte Vorkommen beschränkt sich mittlerweile im Wesentlichen auf den westlichen Bereich des Hochwildringes (Lkr. Lüneburg und Uelzen). In der zentralen Göhrde sowie in den südlich gelegenen HR Zernien und Himbergen kommt Damwild fast nicht mehr vor. Nach dem Muffelwild ist das Damwild die zweite Wildart, die nach Rückkehr des Wolfes in der zentralen Göhrde als Standwild verschwunden ist. Es zeigt seit der Rückkehr des Wolfes ebenfalls eine geringere Standorttreue und taucht unvermittelt in neuen Revieren auf. Der Gesamtbestand des HWR kann derzeit keineswegs als gesichert angesehen werden. Die letztjährige Strecke ist mit nur noch 24 Stück weiterhin zurückgegangen (Vorjahr 36). Die Entwicklungen sollen aufmerksam beobachtet, die Freigaben der jeweiligen Situation so angepasst werden, dass das Vorkommen in seinem Bestand bewahrt werden kann.
In bisher damwildfreien Forstorten der Landesforsten dürfen keine neuen Bestände aufgebaut werden.
Schwarzwild: Im JJ 22/23 hatten wir einen starken Streckeneinbruch zu verzeichnen. Mittlerweile lassen sich die Ursachen recht konkret den Witterungsverläufen während der Frischzeit zuordnen. In diesem Jagdjahr befinden wir uns mit 1.610 Sauen wieder im Aufwärtstrend, sind jedoch von den Spitzenstrecken noch weit entfernt. Rottenverbände werden offensichtlich dennoch unabhängig von der Bestandesdichte größer, die Bejagung dementsprechend schwieriger. Dies mag zum Teil ein Einfluss des Wolfes sein, liegt sicherlich auch an der scharfen Bejagung aller Altersklassen und der Wirksamkeit der Nachtzieltechnik. Die Strecken der Bewegungsjagden sind tlw. gering und unstet. Die Bereitschaft zur Ausrichtung von Bewegungsjagden sinkt, ist jedoch im Sinne einer guten und effektiven Schwarzwildbejagung unabdingbar. Nachbarschaftliche Hemmnisse sollten dabei unbedingt überwunden werden.
Ein größerer ASP- Verdachtsfall anlässlich einer revierübergreifenden Jagd mit vielen Jagdteilnehmern hat Anfang November für viel Aufregung gesorgt, sich glücklicherweise aber nicht bestätigt. Ein Ausbruch der ASP würde das Jagdkonzept sofort und vermutlich langfristig dominieren.
Wolf: Mittlerweile gibt es im Bereich des Hochwildringes vier reproduzierende Wolfsrudel. Der Einfluss auf die Bestandeshöhe der Hochwildarten im HWR – insbesondere bei Rot- und Damwild ist spürbar. Eine zunehmende Veränderung gibt es im Raum- Zeit- Verhalten der Hochwildarten sowie in der Rudel- / Rottenbildung. Das Weniger an Wild rudelt sich stärker und ist unstet. Wer z.B. wochenlang kaum Sauen im Revier hatte, ist plötzlich mit starken Rotten konfrontiert. Dies wiederum führt punktuell zu ungewohnten Wildschäden. Wichtig ist die Teilnahme der Jäger am Wolfsmonitoring. Wir verfügen i.d.R. über die meisten und besten Hinweise zu den Wolfsvorkommen und müssen diese auch regelmäßig einbringen.
Resümee: Die Wilddichten der Hochwildarten sind derzeit überwiegend gering. Rot- und Damwild ist in für die land- und forstwirtschaftlichen Bedürfnisse angemessenen, aber wildbiologisch ausreichend stabilen Populationen zu erhalten und in seiner Bestandesstruktur artgerecht zu entwickeln. Unbenommen davon ist ein Regulativ nennenswerter Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft.
Schwarzwild ist weiterhin mit effektiven Jagdmethoden durchaus scharf, aber waidgerecht zu bejagen.
Ein Bejagungserfolg auf Hochwild per Einzeljagd ist immer mehr ein Zufallsergebnis. Aber auch die Strecken der großräumigen Drückjagden sinken nicht nur, sondern schwanken sehr viel stärker als in der Vergangenheit. Die Bereitschaft der Revierinhaber, den hohen Aufwand an Vorbereitungen für gute Bewegungsjagden auf sich zu nehmen, sollte dennoch aufrechterhalten werden.
Auch weiterhin brauchen wir die Informationen und Hinweise zu den Wildstandsentwicklungen. Die Wildzählungen auf den größeren Jagden sollen nach bewährtem Muster weitergeführt werden.
Der Hochwildring hat aufgrund seiner großräumigen und bewährten Organisation gute Voraussetzungen, auch unter den veränderten Rahmenbedingungen die Umsetzung des Jagdkonzeptes zu gewährleisten.
II: Grundsätze - Verbindlich
Erstellung und Umsetzung des dreijährigen Abschussplanes
Der HWR ist mit dem laufenden 3- Jahresplan der Bestandes- und Streckenentwicklung gefolgt. Der Beschluss durch die Mitgliederversammlung 2023 sieht jedoch Freigabemechanismen vor, die auch in dem 3- Jahres- Zeitraum eine Anpassung in beide Richtungen an veränderte Situationen ermöglichen. Dies ist mit der Jagdbehörde Lüchow- Dannenberg im Vorfeld abgestimmt.
Der laufende 3- jährige Bejagungsplan des Hochwildringes ist nach Freigabegruppen (FGG) und Jahren gegliedert. Wechselwildbereiche der jeweiligen Wildart profitieren von einer gemeinsamen Gruppenfreigabe. Wir bewirtschaften einen gemeinsamen Bejagungsplan für den gesamten Hochwildring. Die anerkannte Hegegemeinschaft ist verpflichtet, die plangerechte Erfüllung, aber auch eine Einhaltung der Freigaben in seiner Gesamtheit zu gewährleisten. Dies wird in unserer Struktur auf großer Fläche durch die Poolbildungen und Umverteilungsmechanismen ermöglicht. Die Mitgliedsreviere partizipieren auf diese Weise weit über eine Einzelfreigabe hinausgehend.
Die FGG haben Vorschlagsrecht, die Beratung erfolgt im erweiterten Vorstand, die Beschlussfassung über den dreijährigen Abschussplan durch die Mitgliederversammlung. Die Inkraftsetzung erfolgt durch die aufsichtsführende Jagdbehörde (Lkr. Lüchow- Dannenberg). Die Jagdbehörden der Lkr. Lüneburg und Uelzen werden informell beteiligt.
Die weitere Verteilung auf die Einzelreviere obliegt den Freigabegruppenleitern und erfolgt nach örtlichen Verhältnissen. Sie hat möglichst großzügig zu erfolgen, so dass eine grundsätzliche Erfüllung der Bejagungspläne nicht behindert wird.
Im laufenden Jahr wird eine wesentliche Umverteilung zwischen den FGG innerhalb des genehmigten Gesamtbejagungsplanes durch den erweiterten Vorstand des HWR beschlossen. Das gleich gilt für die Fortführung des Bejagungsplanes innerhalb des genehmigten 3- Jahres- Zeitraumes.
Unterjährige kleinere Veränderungen entscheidet der Vorsitzende des Hochwildringes unter Berücksichtigung der Gesamterfüllung.
Die Mitgliedsreviere erhalten innerhalb der Freigabegruppen eine Einzelfreigabe, sofern die lokalen Verhältnisse in den FGG nicht eine gemeinsame Bewirtschaftung zulassen. Die Freigabegruppenleiter gewährleisten die Umsetzung der Beschlüsse des erweiterten Vorstandes und die zeitnahe Information der Mitgliedsreviere, insbesondere auch die zügige Weitergabe von zusätzlichen Freigaben und Sperren. Einrichtung einer Poolfreigabe für Rot- und Damwild.
Freigabegruppen mit Wechselwildvorkommen von Rot- oder Damwild (z.B. Rotwild in Reinstorf und Bevensen) haben wir nicht mehr mit sehr kleinen eigenen Freigaben versehen, um den Gesamtplan nicht zu sehr aufzublähen. Diese FGG jagen direkt aus dem Pool des HWR für diese Wildarten. Erlegungen aus dem Pool sind unverzüglich auch an den HWR- Vorstand melden. Die FGG in den jeweiligen Kerngebieten können bei Erfüllung ihrer eigenen Freigaben ebenfalls aus dem Pool jagen. Dies bedarf jedoch der Zustimmung des Vorsitzenden.
Meldepflicht und körperlicher Nachweis
Die Mitgliedsreviere verpflichten sich grundsätzlich zur unverzüglichen Information der Freigabegruppe über die Erlegung von Rot- und Damwild, darüber hinaus zum 1.12., sowie zum 5.2. jeden Jahres pünktlich zur Übermittlung des Bejagungsergebnisses ALLER Hochwildarten. Künftig wird von den Revierinhabern eine digitale Abschussliste zu führen sein, die u.U. diese separaten Meldungen entbehrlich macht.
Die Mitgliedsreviere verpflichten sich auf Anforderung durch die Vorstände von Hochwildring oder Hegering zu einem unverzüglichen körperlichen Nachweis des erlegten Hochwildes gegenüber Vertretern der Bewertungskommission des Hochwildringes (Vorsitzender des Hochwildringes und Hegeringleiter bzw. dem jeweiligen Vertreter). In der Regel bleibt dies auf Rot- und Damhirsche der mittleren und oberen Altersklasse beschränkt.
Abschusssperren
Die Festsetzung von Sperrzeiten obliegt den Hegeringen nach den örtlichen Verhältnissen. Sie entstehen durch Vorstandsbeschluss. Grundsätzlich sollen sie die Erfüllung der Bejagungspläne nicht unnötig erschweren. Sperrzeiten dienen der gleichberechtigten Beteiligung der Reviere an den Hochwildfreigaben sowie der Sanktionierung von Fehlabschüssen und Fehlverhalten.
Beim Kahlwild und Hirschen der Jugendklasse sollen Sperrzeiten nur bei nennenswerten Fehlabschüssen, -verhalten und nicht länger als 2 Jahre verhängt werden. Richtige Hirschabschüsse in der mittleren und oberen Altersklasse sollten mit kurzen Sperrzeiten von bis zu 3 Jahren belegt werden, Fehlabschüsse in diesen Altersklassen bis zu 5 Jahren.
Reuegelder
Reuegelder können ebenfalls durch Beschluss der Hegeringvorstände zur Sanktionierung von Fehlabschüssen und Fehlverhalten festgesetzt werden. Der Hochwildring wird von den Hegeringen über Grund und Höhe der Reuegelder informiert und führt eine Übersicht zur Orientierung der Hegeringe. Reuegelder verbleiben in den Freigabegruppen.
Trophäenschau
Die Mitgliedsreviere verpflichten sich, die Trophäen von mehrjährigem Rot-und Damwild sauber abgekocht und mit Anhängevorrichtung versehen auf der Mitgliederversammlung auszustellen. Hirsche der mittleren und oberen Altersklasse sowie zweifelhafte Hirsche der Jugendklasse (letztere nach Entscheidung FGG- Leiter) sind mit ganzem Schädel incl. Oberkiefer auszustellen. Die Vorzeigung und Ausstellung von Jährlingen ist freiwillig, wenn sie in den Hegeringen erfolgt.
Ebenfalls soll das Gewaff von Keilern ab einem Alter von 3 Jahren zusammen mit der Zahnreihe des Unterkieferastes auf der Mitgliederversammlung ausgestellt werden.
Wildfolge
Die neue gesetzliche Wildfolgeregelung schränkt die Möglichkeiten des bisher erlaubten Nachsuchenwesens zu Lasten des Tierschutzes ein. Über das bestehende Gesetz hinausgehende freiwillige Wildfolgevereinbarungen müssen zwischen benachbarten Revierinhabern abgeschlossen werden und bedürfen der Schriftform. Der HWR bietet ein Muster dafür an. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung kann nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Wildfolgeverträge ersetzen.
Hundeeinsatz auf revierübergreifenden Jagden
Werden auf Initiative des Hege- oder Hochwildringes revierübergreifende Gemeinschaftsjagden durchgeführt, so dulden die Mitgliedsreviere des HWR eventuell überjagende Hunde jährlich auf 1 bis 2 dieser Gemeinschaftsjagden.
Verstöße
Verstöße gegen die Grundsätze werden angemahnt, können mit Sanktionen belegt oder je nach Schwere gemäß der §§ 4 und 11 der Satzung sofort oder im Wiederholungsfalle zum Ausschluss aus der Hegegemeinschaft führen.
Bejagungsrichtlinien des Hochwildringes Göhrde
Übergeordnetes Ziel ist die waidgerechte Erfüllung der Abschusspläne (Zahl vor Wahl). Im Rahmen der Wahlmöglichkeiten soll vorrangig schwach bis durchschnittlich entwickeltes, zur Unzeit brunftendes / setzendes und altes Wild erlegt werden.
Bejagungsrichtlinien Rotwild (letzte Änderung März 2015)
Altersklasse |
Alter |
Anteil % |
Bejagungsmerkmale |
|
Männlich |
Jugendklasse |
Hirschkälber |
20 |
|
1 - 3 |
15 |
Spießer und Hirsche ohne Krone | ||
Mittlere Altersklasse |
4 - 10 |
Hirsche ohne Krone, ab 8. Kopf auch Kronenzehner und einseitige Kronenhirsche |
||
5 |
||||
Obere Altersklasse |
11 und älter |
10 | ||
Weiblich |
Jugendklasse |
Kälber und Schmaltiere |
35 | |
Altersklasse | 2 und älter | 15 |
Erläuterungen:
- Drei Enden und mehr oberhalb der Mittelsprosse gelten als Krone.
- Bei den Rothirschen zählt jedes Ende über 5 cm (von innen gemessen) als Ende.
- In allen Altersklassen gehören Hirsche mit erheblichen Geweihmissbildungen (dazu zählennicht durch äußere Einwirkung beschädigte Enden) zu den Abschusshirschen. Bei einseitigen Stangenbrüchen wird die fehlende Stange wie die normal entwickelte gewertet.
- Die entsprechende Alterklassenbezeichnung gilt auch für abnorme Rothirsche (z.B. Mönche,Einstangen-Hirsche) oder stark zurückgesetzte Rothirsche (z.B. Hirsche mit Geweihstümpfen). Für erlegte Hirsche der oberen Altersklasse mit Geweihmerkmalen, die schon in der Jugendklasse zum Abschuss berechtigen, kann ein weiterer Hirsch der oberen Altersklasse freigegeben werden.
- Hirsche der mittleren Altersklasse, die die Gütemerkmale der oberen Altersklasse aufweisen,werden auf die Freigabe der Hirsche der oberen Altersklasse angerechnet.
- Ein Hirsch, der in der mittleren Altersklasse freigegeben wurde, jedoch durch sein Alter zuroberen Altersklasse zählt wird nicht als Abschussüberschreitung gewertet, wenn er die Kriterien der mittleren Altersklasse erfüllt.
- Ein Hirsch, der in der oberen Altersklasse freigegeben wurde, jedoch durch sein Alter zur mittleren Altersklasse zählt, wird ebenfalls nicht als Abschussüberschreitung gewertet, wenn er die Kriterien der mittleren Altersklasse erfüllt.
Bejagungsrichtlinien Damwild Stand (letzte Änderung März 2015)
Altersklasse |
Alter |
Anteil % |
Bejagungsmerkmale |
|
Männlich |
Jugendklasse |
0 |
20 |
Spießer und Hirsche bis ca. 7 cm Schaufelbreite oder fehlender Aug- oder Mittelsprosse; |
1 - 2 |
15 |
|||
Mittlere Altersklasse |
3-7 |
5 |
Hirsche mit einseitig erheblicher Abweichung von der Vollschaufel (z.B. stark zerrissene oder tief eingeschnittene Schaufel) |
|
Obere Altersklasse |
Ab 8 |
10 |
||
Weiblich |
Jugendklasse |
35 |
||
Mittlere und obere Altersklasse | ||||
Punkt 3 – 7 der Erläuterungen für das Rotwild gelten analog für das Damwild.
III. Handlungsempfehlungen
Grundsätzlich hat sich das Intervalljagd- und Ruhezonenkonzept für die Hochwildarten bewährt.
Durch die höhere Mobilität der Wildarten und durch größere Rudelverbände als Reaktion auf den Wolf greift dieses Konzept nur noch bedingt. Wir leben vermehrt von zufälligen Wildbegegnungen. Eine planmäßige Bejagung wird erschwert. Rot- und Damwild erscheint in Revieren, in denen es noch vor ein paar Jahren nicht vorgekommen ist. In angestammten Kerngebieten des Rotwildes ist die Präsenz / die Wilddichte dementsprechend niedriger.
Bei allen 3 Hochwildarten sind spürbare Abgänge beim Jungwild zu verzeichnen. Die Bejagung der Zuwachsträger muss insbesondere bei Rot- und Damwild auf der Basis altersklassengerechter Bejagungspläne erfolgen.
Ständiger Jagddruck und intensive, allgegenwärtige Nachtjagd stehen im deutlichen Widerspruch zu den Bedürfnissen unserer Wildarten.
Bejagungsempfehlung Rotwild
Derzeit geht das Rotwild vermehrt „über Land“. Auch das Kahlwild nimmt einen größeren Radius um die traditionellen Kernreviere an. Es trifft auf tlw. kleine Reviere, die bislang wenig auf Rotwildjagd eingestellt waren. Es gilt, dem störungsempfind- lichen Rotwild auch abseits der großen bzw. fiskalischen Waldreviere Ruhezonen und -phasen einzuräumen. Allgegenwärtige, beständige Einzeljagd rund um die Uhr quer durch das Revier lässt diese Wildart noch heimlicher werden und provoziert Wildschäden in den Einständen. Rotwild soll auf gemeinsamen Jagdintervallen (Gruppenansitze auf größerer Fläche oder angepasste Bewegungsjagd) erlegt werden, dazwischen sollen Ruhephasen eingeräumt werden. Ruhezonen mit Äsungsflächen werden abgesehen von 1 – 2 Bewegungsjagden pro Jahr nicht bejagt. Kirrungen und Nachtjagd sollen nicht in Rotwildeinständen betrieben werden. Schwerpunktjagd soll dort stattfinden, wo Wildschäden entstehen oder vermieden werden müssen (landwirtschaftliche Flächen, im Wald Verjüngungsbereiche). Bei geringen Reviergrößen wird empfohlen, mit den Nachbarn verlässliche Absprachen zu einer Zonierung des Jagdbetriebes zu treffen.
Die natürlichen und jagdlichen Abgänge lagen in den letzten Jahren überwiegend in der Jugendklasse. Nicht selten gibt es die Situation, dass Kahlwildrudel vom jungen Ende „leergeschossen“ werden. Es besteht das Risiko, dass der Kahlwildbestand überaltert. Zudem wird das mittlerweile überaus heimliche Verhalten des Rotwildes von sehr erfahrenen Alltieren geprägt. Daher soll versucht werden, gezielt und vor allem auch tierschutzgerecht einen bestimmten Anteil an „alten Alttieren“ zu erlegen und demgegenüber auch Schmaltiere in die Alterklasse einwachsen zu lassen. Auf diese Weise soll der Bestand verjüngt und im Verhalten allmählich neu tradiert werden.
Nachtjagd auf Rotwild ist grundsätzlich im ganzen HWR verboten. Ausnahmen werden von den Jagdbehörden lediglich in begründeten Einzelfällen genehmigt.
Bejagungsempfehlung Damwild
Das Damwild ist als Kulturfolger vergleichsweise störungsunempfindlich und deutlich eher als das Rotwild in der Lage, in der Nähe des Menschen Einstände anzunehmen. Aus diesem Grund war es vor der Rückkehr des Wolfes in der Lage, auch in waldarmer Kulturlandschaft sehr dynamische Bestandesentwicklungen zu vollziehen. Im Hochwildring Göhrde sind diese in der Vergangenheit nicht eingetreten. Hin und wieder kommt es zu Ausbrüchen aus Gehegen. Ausgebrochenes oder freigelassenes Gehegewild soll erlegt werden. Dafür ergehen zusätzliche Freigaben.
Auch das Damwild nimmt Ruhezonen und –zeiten an und lässt sich auf diese Weise mit jagdlichen Mitteln lenken. Die Einzeljagd kann gut in unsere ohnehin praktizierte Konzentration auf wildschadensgefährdete Bereiche einbezogen werden.
Die der Bestandesentwicklung folgende, reduzierte Damwildfreigabe sieht nur noch eine zurückhaltende Bejagung der Zuwachsträger vor.
Bejagungsempfehlung Schwarzwild
Die Schwarzwildstrecken der letzten Jahrzehnte sind mit jährlichen Schwankungen lange gestiegen. Aktuell sinken die Schwarzwildbestände. Damit sind die Jäger im HWR ihren Verpflichtungen zur ASP- Vorsorge gut nachgekommen. Großräumige, revierübergreifende Bewegungsjagden werden weiterhin empfohlen. Die guten Beispiele erfolgreicher Jagden haben eins gemeinsam: Die beteiligten Reviere sind sich einig und verfolgen gemeinsam ein Ziel. Sie treffen verlässliche Absprachen und halten sich daran. Sobald sich einzelne Revierinhaber über das gemeinsame Interesse bewusst oder unbewusst hinwegsetzen, zerfallen diese revierübergreifenden Jagden leicht. Häufige Fehler sind: Grenzbesetzungen, Missachtung der Sicherheitsbelange bei der Standplatzwahl, Missachtung der zeitlichen Absprachen – in der Regel durch zu frühes Beziehen der Stände, Nichtbeteiligung beim Treiben – kein oder ungenügender Hundeeinsatz, Missachtung der Freigaben, ausbleibendes oder ungenügendes Nachsuchengeschehen. All diese Punkte können durch eine entsprechende, nachbarschaftliche Vorbereitung vermieden werden.
Die Monate Oktober bis Dezember sind für eine Schwarzwildbejagung zu nutzen. In diesem Zeitraum soll das Schwarzwild scharf bejagt werden. Zu schonen sind die Bachen führungsbedürftiger Frischlinge. Ende Dezember soll der intensive Drückjagdbetrieb mit scharfen Hunden grundsätzlich abgeschlossen sein. Besondere Vorsicht ist aus Tierschutzgründen bei der Nachtjagd im Frühjahr und Sommer geboten.
Richtlinien für revierübergreifende Gemeinschaftsjagden (RÜGJ) im Hochwildring Göhrde Stand 2023
Die gemeinsame Durchführung von Bewegungsjagden über die Reviergrenzen hinweg ist nach wie vor sinnvoll und wird daher vom Hochwildring unterstützt. Je kleiner die einzelnen Reviere sind, umso wichtiger ist eine revierübergreifende Anlage mit verlässlichen Absprachen.
Derzeit wichtigste Aufgabe der RÜGJ im Hochwildring Göhrde ist die effektive Bejagung der Schwarzwildbestände. Dementsprechend wird die Jagd geplant und ausgerichtet. Rehwild kann und sollte bei dieser Jagdart mit bejagt werden, für Rot- und Damwild ist diese Ausrichtung bedingt geeignet.
RÜGJ bieten die Möglichkeit, unser Schalenwild, insbesondere das Schwarzwild gemeinsam effektiv und waidgerecht zu bejagen, damit Wildschäden zu vermeiden und eine Seuchenvorsorge auf eine freiwillige und ethisch vertretbare Weise zu betreiben. Demgegenüber bieten sie die Möglichkeit, ständigen Jagddruck in den Revieren zu vermindern und Ruhezonen und –zeiten dort zu gestalten, wo Wildschäden nicht im Fokus stehen. Das spielt insbesondere in den Rotwildrevieren eine große Rolle. Effektive RÜGJ ermöglichen auch eine jagdliche Zurückhaltung in sensiblen Zeiten (Setz- und Brutzeiten).
Organisation:
Beteiligung Benennung der Reviere XYZ (mit ungefährer Schützenzahl):
- in Summe XX Reviere mit YYY Schützen und ZZZ ha
Vorbereitung:
Auswahl der Stände i.d.R. weg von Wegen und Schneisen in die Bestände an die Wechsel in die dunklen Brücken, Stände frühzeitig auswählen und vorbereiten
Erfahrungswert für unsere Reviere ca. 1 Schütze auf 8 - 10 ha Waldfläche
Sicherheit: nach Möglichkeit Ansitzböcke (Hochsitze sind meist nicht geeignet), Kugelfang !!! vor allem beim Rotwild, zwingend Absprachen mit Nachbarn bei grenznahen Ständen (näher als etwa 80 m an Grenze)
Planung gemeinsamer Hundeführergruppen / Treiberwehren
Wenigstens 2 bis 3 Wochen vorher Ruhe im Revier
Erstellung einer Handyliste mit Revierinhabern und Schweißhundeführern.
Gemeinsame Beschilderung der Straßen, ggf. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h beim Lkr. beantragen
Gemeinsames Schüsseltreiben? Gasthaus organisieren
Bei einer Vielzahl von Revieren empfiehlt sich die Bildung von Reviergruppen
Innerhalb dieser Gruppen werden Sicherheitsfragen (Abstimmung der grenznahen Stände), ausreichende Anzahl durchgehender Hundeführer (nicht unter 5 brauchbaren Hunden je 100 ha), die gemeinsame Begrüßung und das Strecke legen organisiert und Jagdkarten für die nächste Besprechung vorbereitet. Geeignete Schweißhunde einplanen (mindestens 1 guter Schweißhund je 20 Schützen). Der Einsatz sollte zentral organisiert werden.
Ablauf:
Begrüßung revierweise (außerhalb des Treibens)
Zeitgleiches Beziehen der Stände ab 9.30 Uhr
Treiben 10.00 – 12.-30 Uhr, nach 12.30 Uhr nur noch Fangschüsse auf kurze Entfernung
Ergänzend Stöberhunde vom Stand
Vor evtl. Nachsuchen Kontaktaufnahme mit Nachbarn
Versorgung und Strecke legen in den Reviergruppen
Gemeinsames Essen um XX Uhr (Reviere melden Teilnehmer im Gasthaus bis zum YY)
Verantwortlicher Jagdleiter bleibt trotz Zusammenarbeit in Gruppen selbstverständlich der jeweilige Revierinhaber.
Freigabe auf RÜGJ:
Rot- und Damwild:
Die lange gültige Poolfreigabe auf den RÜGJ seitens des HWR über mehrere Freigabegruppen hinweg kann momentan angesichts der deutlich reduzierten Freigabemöglichkeiten nicht mehr sinnvoll aufrechterhalten werden. Sobald
erkennbar ist, dass die Substanz der Bestände erweiterte Freigaben erlauben, werden auch die bisherigen Poolregelungen wiederhergestellt.
Die Hochwildfreigabe auf RÜGJ ist zunächst innerhalb der FGG zu regeln. Umverteilungen und bei Bedarf Entscheidungen im Einzelfall bleiben grundsätzlich möglich. Tierschutz beachten: Aus Rudeln nur Kälber bejagen. Hirsche der mittleren und oberen Altersklasse sind auf diesen Jagden grundsätzlich nicht freizugeben. Schwarzwild: Scharfe Bejagung altersklassengerecht mit Schwerpunkt auf der Jugendklasse. Sofern im Januar Drückjagden überhaupt noch durchgeführt werden müssen, sollen nur nachgeordnete Stücke aus der Rotte freigeben werden.
Rehwild soll in Synergie an diesen Jagdtagen mitbejagt werden.
Tipps für die Jagdansage:
Jeder beachtet die Sicherheitsregeln und Vorgaben der UVV, insbesondere Warnkleidung.
Es ist zwingend auf Kugelfang zu achten, insbesondere bei Schüssen auf Rotwild vom Erdstand aus.
Treiber und Hundeführer beschränken sich auf zwingend erforderliche Schüsse auf kurze Distanz.
Mit Treibern ist von allen Seiten zu rechnen. Die Treiber und Hundeführer treiben bitte nicht leise und machen sich bemerkbar.
Wer seinen Stand eingenommen hat, kann schießen, wenn Sicherheit gegeben ist. Nach Ende des Treibens nur noch Fangschüsse auf kurze Entfernung.
Wer drei ungeklärte Anschüsse produziert hat, hört auf, weiteres Wild zu beschießen.
Jeder Schuss wird dem Gruppenführer angezeigt und ausgebändert. … wird wohl vorbei sein, gilt nicht…
Wer nicht geschossen hat, kommt zum Ablaufpunkt zurück. Wer aber geschossen hat, erwartet seinen Gruppenführer am Stand, auch wenn es etwas länger dauert. Niemand fährt zum Streckenplatz, ohne vorher den Gruppenführer eingewiesen zu haben.
Wer krankes Wild zur Strecke bringt, teilt dies bitte dem Gruppenführer mit, um die Nachsuchenarbeit zu erleichtern.
Kommt ein krankes Stück Wild zur Strecke, bitte die Erlegungsorte (einheitlich) für die Nachsuchengespanne markieren.
Bitte bis zum Ende des Treibens Konzentration und Ruhe. Es ist untersagt, den Stand vorzeitig zu verlassen, „um schon mal nachzusehen“.
Nach dem Treiben vorsichtig fahren, Hunde mitbringen.
Aufbrechen -soweit möglich- hängend am Stand, aber nicht in der Nähe von eventuellen Nachsuchen. Stücke nicht auf die Keulen setzen.
Wir legen Wert auf saubere Versorgung und sauberen Transport. Lassen Sie sich dabei die nötige Zeit. Am Streckenplatz steht Wasser zur Verfügung.
Wildabsatz – ggf . Abholung durch Händler ab Streckenplatz sicherstellen.