Jagdkonzept 2024

Hochwildring  Göhrde  Jagdkonzept 2024

Status: Verfasser Peter Pabel  

Abstimmung im erweiterten Vorstand Februar 2024

Beschlossen auf der MV am 2.3.2024 

 

 I. Präambel Aktuelle Rahmenbedingungen 

Äußere Organisation, Situation unserer Wildbestände I

II.Verbindliche Grundsätze

Innere Organisation, Bejagungsplan und Freigaben, Bejagungsrichtlinien 

III.      Handlungsempfehlungen 

Bejagungsempfehlungen für die Wildarten, Richtlinien für revierübergreifende

Gemeinschaftsjagden 

 

Präambel 

Die Erstellung eines Jagdkonzeptes ist verbindliche Aufgabe nach § 3. 1 der Satzung.  Dieses Konzept hat zum Ziel, die jagdlichen Gegebenheiten speziell im Hochwildring  Göhrde zu beschreiben, zu regeln und zu entwickeln. Es wird jährlich überprüft und  den jeweils aktuellen Bedürfnissen angepasst. Die Leitwildarten sind Rot- und Damwild. Die Mehrheit der Reviere beheimatet eine dieser Hochwildarten als Stand-  oder regelmäßiges Wechselwild. Die Jagdstrategien sind auf die Bedürfnisse dieser  Wildarten auszurichten. 

Jagdliche Regelungen, die kraft Gesetz oder Verordnung ohnehin verbindlich sind,  werden nicht Inhalt dieses Konzeptes. Der Hochwildring hat als Kernaufgabe die  großräumige und wildbiologisch angepasste Bewirtschaftung unserer Hochwildarten  nach einheitlichen Grundsätzen. Als anerkannte Hegegemeinschaft übernimmt der  Hochwildring Aufgaben der drei Jagdbehörden. Eine Mitgliedschaft bietet den  Einzelrevieren etliche Vorteile, insbesondere über die Poolfreigaben. Sie ist neben den

Rechten jedoch auch mit Pflichten verbunden, die in der Satzung und diesem  Jagdkonzept geregelt sind. 

I. Aktuelle Rahmenbedingungen

Der Hochwildring Göhrde ist eine Anerkannte Hochwildhegegemeinschaft nach § 17 NJagdG auf einer Fläche von rd. 91.000 ha in 3 Landkreisen. Aufsichtsführende  Jagdbehörde ist der Lkr. Lüchow- Dannenberg. Die Zusammensetzung des erweiterten  Vorstandes gewährleistet die paritätische Beteiligung der Landkreise.  

Beteiligt sind 2 Forstämter der Landesforsten sowie 7 Hegeringe, diese räumlich  aufgeteilt in 9 Freigabegruppen. Zurzeit haben rd. 300 Einzelreviere im Verbund eine  Mitgliedschaft im Hochwildring Göhrde. Die äußeren Grenzen sind per Satzung geregelt und mittels Karte dargestellt. 

Als wesentliche Säulen künftiger Strategien im Hochwildring lassen sich mit gewissen  räumlichen Schnittmengen ein Rotwildgebiet im Osten des Hochwildringes und ein  Damwildgebiet im Westen definieren. Mit der wolfsbedingt erhöhten Mobilität dieser  Wildarten können und sollen die traditionellen Kerngebiete oder im Umkehrschluss  rot- und damwildfreie Zonen innerhalb des Hochwildringes nicht abgegrenzt werden.  Die breitere Raumnutzung entspricht dem natürlichen Verhalten von Rot- und Damwild in Wolfsgebieten.  

Situation der Wildbestände im Jahr 2024 

Rotwild: Die Einschätzung der Bestandeshöhe ist nach wie vor schwierig. Auch in  diesem Jahr wurden die Sichtungen von Rotwild auf den Bewegungsjagden  dokumentiert und mit weiteren Bestätigungen durch Sichtungen und  Fotofallennachweisen zusammengetragen und ausgewertet. Der Gesamtbestand in  dem Kerngebiet des HWR lässt sich auf 300 bis 320 Stück Rotwild beziffern (inkl. einer  angenommenen Dunkelziffer von 50 bis 70 Stück). Dies entspricht einer Wilddichte von nur etwa 1,3 Stück je 100 ha. Es ist zu beachten, dass eine solche Herleitung mit  gewissen Unsicherheiten behaftet ist.  Der Rotwildbestand ist innerhalb seines  Lebensraumes nach Rückkehr des Wolfes deutlich mobiler und rudelt sich stärker.  Dementsprechend kommt es punktuell zu Wildschäden, die in Gänze betrachtet nach  Rücklauf aus den FGG als gering eingestuft werden können. Es gibt spürbare  Entnahmen durch Wolfsrisse insbesondere beim Jungwild.  

Die Strecke des JJ 2023 beträgt nur noch 49 Stück Rotwild (Vorjahr 63). Das ist das mit  Abstand niedrigste Ergebnis seit Aufzeichnung der Strecken im HWR. Allerdings hat sich der Hochwildring in diesem Jahr auch selber begrenzt. Das Rotwild ist heimlich  geworden. ASP- Vorsorge, intensive Nachtjagd auf Schwarzwild und ein  allgegenwärtiger Erholungsdruck sind menschengemachte Komponenten, die mit der  Biologie des Rotwildes nicht im Einklang stehen. Daher ist ein Netz an Ruhezonen auch außerhalb der großen Waldgebiete unbedingt erforderlich.  

Damwild: Das reduzierte Vorkommen beschränkt sich mittlerweile im Wesentlichen auf den westlichen Bereich des Hochwildringes (Lkr. Lüneburg und Uelzen). In der  zentralen Göhrde sowie in den südlich gelegenen HR Zernien und Himbergen kommt  Damwild fast nicht mehr vor. Nach dem Muffelwild ist das Damwild die zweite Wildart, die nach Rückkehr des Wolfes in der zentralen Göhrde als Standwild verschwunden ist. Es zeigt seit der Rückkehr des Wolfes ebenfalls eine geringere Standorttreue und taucht unvermittelt in neuen Revieren auf. Der Gesamtbestand des HWR kann derzeit  keineswegs als gesichert angesehen werden. Die letztjährige Strecke ist mit nur noch 24 Stück weiterhin zurückgegangen (Vorjahr 36). Die Entwicklungen sollen aufmerksam beobachtet, die Freigaben der jeweiligen Situation so angepasst werden,  dass das Vorkommen in seinem Bestand bewahrt werden kann.  

In bisher damwildfreien Forstorten der Landesforsten dürfen keine neuen Bestände  aufgebaut werden.  

Schwarzwild: Im JJ 22/23 hatten wir einen starken Streckeneinbruch zu verzeichnen.   Mittlerweile lassen sich die Ursachen recht konkret den Witterungsverläufen während  der Frischzeit zuordnen. In diesem Jagdjahr befinden wir uns mit 1.610 Sauen wieder im Aufwärtstrend, sind jedoch von den Spitzenstrecken noch weit entfernt.   Rottenverbände werden offensichtlich dennoch unabhängig von der Bestandesdichte  größer, die Bejagung dementsprechend schwieriger. Dies mag zum Teil ein Einfluss des Wolfes sein, liegt sicherlich auch an der scharfen Bejagung aller Altersklassen und der  Wirksamkeit der Nachtzieltechnik. Die Strecken der Bewegungsjagden sind tlw. gering  und unstet. Die Bereitschaft zur Ausrichtung von Bewegungsjagden sinkt, ist jedoch im  Sinne einer guten und effektiven Schwarzwildbejagung unabdingbar.  Nachbarschaftliche Hemmnisse sollten dabei unbedingt überwunden werden.  

Ein größerer ASP- Verdachtsfall anlässlich einer revierübergreifenden Jagd mit vielen  Jagdteilnehmern hat Anfang November für viel Aufregung gesorgt, sich glücklicherweise aber nicht bestätigt. Ein Ausbruch der ASP würde das Jagdkonzept  sofort und vermutlich langfristig dominieren. 

Wolf: Mittlerweile gibt es im Bereich des Hochwildringes vier reproduzierende  Wolfsrudel. Der Einfluss auf die Bestandeshöhe der Hochwildarten im HWR –  insbesondere bei Rot- und Damwild ist spürbar. Eine zunehmende Veränderung gibt es im Raum- Zeit- Verhalten der Hochwildarten sowie in der Rudel- / Rottenbildung. Das  Weniger an Wild rudelt sich stärker und ist unstet. Wer z.B. wochenlang kaum Sauen im Revier hatte, ist plötzlich mit starken Rotten konfrontiert. Dies wiederum führt  punktuell zu ungewohnten Wildschäden. Wichtig ist die Teilnahme der Jäger am  Wolfsmonitoring. Wir verfügen i.d.R. über die meisten und besten Hinweise zu den  Wolfsvorkommen und müssen diese auch regelmäßig einbringen.  

Resümee: Die Wilddichten der Hochwildarten sind derzeit überwiegend gering. Rot-  und Damwild ist in für die land- und forstwirtschaftlichen Bedürfnisse angemessenen,  aber wildbiologisch ausreichend stabilen Populationen zu erhalten und in seiner  Bestandesstruktur artgerecht zu entwickeln. Unbenommen davon ist ein Regulativ  nennenswerter Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft.  

Schwarzwild ist weiterhin mit effektiven Jagdmethoden durchaus scharf, aber  waidgerecht zu bejagen.  

Ein Bejagungserfolg auf Hochwild per Einzeljagd ist immer mehr ein Zufallsergebnis.  Aber auch die Strecken der großräumigen Drückjagden sinken nicht nur, sondern  schwanken sehr viel stärker als in der Vergangenheit. Die Bereitschaft der  Revierinhaber, den hohen Aufwand an Vorbereitungen für gute Bewegungsjagden auf  sich zu nehmen, sollte dennoch aufrechterhalten werden. 

Auch weiterhin brauchen wir die Informationen und Hinweise zu den  Wildstandsentwicklungen. Die Wildzählungen auf den größeren Jagden sollen nach  bewährtem Muster weitergeführt werden. 

Der Hochwildring hat aufgrund seiner großräumigen und bewährten Organisation gute Voraussetzungen, auch unter den veränderten Rahmenbedingungen die Umsetzung  des Jagdkonzeptes zu gewährleisten.

II: Grundsätze - Verbindlich

Erstellung und Umsetzung des dreijährigen Abschussplanes 

Der HWR ist mit dem laufenden 3- Jahresplan der Bestandes- und Streckenentwicklung gefolgt. Der Beschluss durch die Mitgliederversammlung 2023 sieht jedoch  Freigabemechanismen vor, die auch in dem 3- Jahres- Zeitraum eine Anpassung in  beide Richtungen an veränderte Situationen ermöglichen. Dies ist mit der Jagdbehörde Lüchow- Dannenberg im Vorfeld abgestimmt. 

Der laufende 3- jährige Bejagungsplan des Hochwildringes ist nach Freigabegruppen  (FGG) und Jahren gegliedert. Wechselwildbereiche der jeweiligen Wildart profitieren  von einer gemeinsamen Gruppenfreigabe. Wir bewirtschaften einen gemeinsamen  Bejagungsplan für den gesamten Hochwildring. Die anerkannte Hegegemeinschaft ist  verpflichtet, die plangerechte Erfüllung, aber auch eine Einhaltung der Freigaben in  seiner Gesamtheit zu gewährleisten. Dies wird in unserer Struktur auf großer Fläche  durch die Poolbildungen und Umverteilungsmechanismen ermöglicht. Die Mitgliedsreviere partizipieren auf diese Weise weit über eine Einzelfreigabe  hinausgehend.  

Die FGG haben Vorschlagsrecht, die Beratung erfolgt im erweiterten Vorstand, die  Beschlussfassung über den dreijährigen Abschussplan durch die  Mitgliederversammlung. Die Inkraftsetzung erfolgt durch die aufsichtsführende  Jagdbehörde (Lkr. Lüchow- Dannenberg). Die Jagdbehörden der Lkr. Lüneburg und  Uelzen werden informell beteiligt.  

Die weitere Verteilung auf die Einzelreviere obliegt den Freigabegruppenleitern und  erfolgt nach örtlichen Verhältnissen. Sie hat möglichst großzügig zu erfolgen, so dass  eine grundsätzliche Erfüllung der Bejagungspläne nicht behindert wird.  

Im laufenden Jahr wird eine wesentliche Umverteilung zwischen den FGG innerhalb des genehmigten Gesamtbejagungsplanes durch den erweiterten Vorstand des HWR  beschlossen. Das gleich gilt für die Fortführung des Bejagungsplanes innerhalb des  genehmigten 3- Jahres- Zeitraumes. 

Unterjährige kleinere Veränderungen entscheidet der Vorsitzende des Hochwildringes  unter Berücksichtigung der Gesamterfüllung.  

Die Mitgliedsreviere erhalten innerhalb der Freigabegruppen eine Einzelfreigabe, sofern die lokalen Verhältnisse in den FGG nicht eine gemeinsame Bewirtschaftung  zulassen. Die Freigabegruppenleiter gewährleisten die Umsetzung der Beschlüsse des  erweiterten Vorstandes und die zeitnahe Information der Mitgliedsreviere, insbesondere auch die zügige Weitergabe von zusätzlichen Freigaben und Sperren.  Einrichtung einer Poolfreigabe für Rot- und Damwild. 

Freigabegruppen mit Wechselwildvorkommen von Rot- oder Damwild (z.B. Rotwild in  Reinstorf und Bevensen) haben wir nicht mehr mit sehr kleinen eigenen Freigaben  versehen, um den Gesamtplan nicht zu sehr aufzublähen. Diese FGG jagen direkt aus  dem Pool des HWR für diese Wildarten. Erlegungen aus dem Pool sind unverzüglich  auch an den HWR- Vorstand melden. Die FGG in den jeweiligen Kerngebieten können  bei Erfüllung ihrer eigenen Freigaben ebenfalls aus dem Pool jagen. Dies bedarf jedoch  der Zustimmung des Vorsitzenden.  

Meldepflicht und körperlicher Nachweis 

Die Mitgliedsreviere verpflichten sich grundsätzlich zur unverzüglichen Information der Freigabegruppe über die Erlegung von Rot- und Damwild, darüber hinaus zum 1.12.,  sowie zum 5.2. jeden Jahres pünktlich zur Übermittlung des Bejagungsergebnisses  ALLER Hochwildarten. Künftig wird von den Revierinhabern eine digitale Abschussliste  zu führen sein, die u.U. diese separaten Meldungen entbehrlich macht.  

Die Mitgliedsreviere verpflichten sich auf Anforderung durch die Vorstände von  Hochwildring oder Hegering zu einem unverzüglichen körperlichen Nachweis des erlegten Hochwildes gegenüber Vertretern der Bewertungskommission des  Hochwildringes (Vorsitzender des Hochwildringes und Hegeringleiter bzw. dem  jeweiligen Vertreter). In der Regel bleibt dies auf Rot- und Damhirsche der mittleren  und oberen Altersklasse beschränkt.  

Abschusssperren 

Die Festsetzung von Sperrzeiten obliegt den Hegeringen nach den örtlichen  Verhältnissen. Sie entstehen durch Vorstandsbeschluss. Grundsätzlich sollen sie die  Erfüllung der Bejagungspläne nicht unnötig erschweren. Sperrzeiten dienen der  gleichberechtigten Beteiligung der Reviere an den Hochwildfreigaben sowie der  Sanktionierung von Fehlabschüssen und Fehlverhalten. 

Beim Kahlwild und Hirschen der Jugendklasse sollen Sperrzeiten nur bei  nennenswerten Fehlabschüssen, -verhalten und nicht länger als 2 Jahre verhängt  werden. Richtige Hirschabschüsse in der mittleren und oberen Altersklasse sollten mit  kurzen Sperrzeiten von bis zu 3 Jahren belegt werden, Fehlabschüsse in diesen  Altersklassen bis zu 5 Jahren. 

Reuegelder 

Reuegelder können ebenfalls durch Beschluss der Hegeringvorstände zur  Sanktionierung von Fehlabschüssen und Fehlverhalten festgesetzt werden. Der  Hochwildring wird von den Hegeringen über Grund und Höhe der Reuegelder  informiert und führt eine Übersicht zur Orientierung der Hegeringe. Reuegelder  verbleiben in den Freigabegruppen. 

Trophäenschau 

Die Mitgliedsreviere verpflichten sich, die Trophäen von mehrjährigem Rot-und  Damwild sauber abgekocht und mit Anhängevorrichtung versehen auf der  Mitgliederversammlung auszustellen. Hirsche der mittleren und oberen Altersklasse  sowie zweifelhafte Hirsche der Jugendklasse (letztere nach Entscheidung FGG- Leiter)  sind mit ganzem Schädel incl. Oberkiefer auszustellen. Die Vorzeigung und Ausstellung von Jährlingen ist freiwillig, wenn sie in den Hegeringen erfolgt.  

Ebenfalls soll das Gewaff von Keilern ab einem Alter von 3 Jahren zusammen mit der  Zahnreihe des Unterkieferastes auf der Mitgliederversammlung ausgestellt werden.      

Wildfolge  

Die neue gesetzliche Wildfolgeregelung schränkt die Möglichkeiten des bisher  erlaubten Nachsuchenwesens zu Lasten des Tierschutzes ein. Über das bestehende  Gesetz hinausgehende freiwillige Wildfolgevereinbarungen müssen zwischen  benachbarten Revierinhabern abgeschlossen werden und bedürfen der Schriftform.  Der HWR bietet ein Muster dafür an. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung kann  nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Wildfolgeverträge ersetzen. 

Hundeeinsatz auf revierübergreifenden Jagden  

Werden auf Initiative des Hege- oder Hochwildringes revierübergreifende  Gemeinschaftsjagden durchgeführt, so dulden die Mitgliedsreviere des HWR eventuell überjagende Hunde jährlich auf 1 bis 2 dieser Gemeinschaftsjagden. 

Verstöße 

Verstöße gegen die Grundsätze werden angemahnt, können mit Sanktionen belegt  oder je nach Schwere gemäß der §§ 4 und 11 der Satzung sofort oder im  Wiederholungsfalle zum Ausschluss aus der Hegegemeinschaft führen. 

 

Bejagungsrichtlinien des Hochwildringes Göhrde

Übergeordnetes Ziel ist die waidgerechte Erfüllung der Abschusspläne (Zahl vor Wahl). Im Rahmen der Wahlmöglichkeiten soll vorrangig schwach bis durchschnittlich entwickeltes, zur Unzeit brunftendes / setzendes und altes Wild erlegt werden. 

Bejagungsrichtlinien Rotwild (letzte Änderung März 2015)

 

Altersklasse 

Alter 

Anteil

Bejagungsmerkmale

Männlich 

Jugendklasse 

Hirschkälber 

20 

 

1 - 3

15

Spießer und Hirsche ohne Krone

Mittlere Altersklasse

4 - 10

Hirsche ohne Krone,  

ab 8. Kopf auch Kronenzehner und 

einseitige Kronenhirsche 

   

5

Obere Altersklasse

11 und älter

 10

Weiblich 

Jugendklasse 

Kälber und  Schmaltiere 

 35  
 Altersklasse 2 und älter 15

Erläuterungen:  

  1. Drei Enden und mehr oberhalb der Mittelsprosse gelten als Krone.
  2. Bei den Rothirschen zählt jedes Ende über 5 cm (von innen gemessen) als Ende.
  3. In allen Altersklassen gehören Hirsche mit erheblichen Geweihmissbildungen (dazu zählennicht durch äußere Einwirkung beschädigte Enden) zu den Abschusshirschen. Bei einseitigen Stangenbrüchen wird die fehlende Stange wie die normal entwickelte gewertet. 
  1. Die entsprechende Alterklassenbezeichnung gilt auch für abnorme Rothirsche (z.B. Mönche,Einstangen-Hirsche) oder stark zurückgesetzte Rothirsche (z.B. Hirsche mit  Geweihstümpfen). Für erlegte Hirsche der oberen Altersklasse mit Geweihmerkmalen, die  schon in der Jugendklasse zum Abschuss berechtigen, kann ein weiterer Hirsch der oberen  Altersklasse freigegeben werden. 
  1. Hirsche der mittleren Altersklasse, die die Gütemerkmale der oberen Altersklasse aufweisen,werden auf die Freigabe der Hirsche der oberen Altersklasse angerechnet. 
  1. Ein Hirsch, der in der mittleren Altersklasse freigegeben wurde, jedoch durch sein Alter zuroberen Altersklasse zählt wird nicht als Abschussüberschreitung gewertet, wenn er die  Kriterien der mittleren Altersklasse erfüllt. 
  1. Ein Hirsch, der in der oberen Altersklasse freigegeben wurde, jedoch durch sein Alter zur mittleren Altersklasse zählt, wird ebenfalls nicht als Abschussüberschreitung gewertet, wenn er die Kriterien der mittleren Altersklasse erfüllt.  

                                                                

Bejagungsrichtlinien Damwild Stand (letzte Änderung März 2015) 

 

 

Altersklasse 

Alter 

Anteil % 

Bejagungsmerkmale

Männlich 

Jugendklasse 

20

Spießer und Hirsche bis ca. 7 cm  Schaufelbreite oder fehlender Aug- oder Mittelsprosse;  

1 - 2 

15

Mittlere Altersklasse 

3-7 

Hirsche mit einseitig erheblicher  Abweichung von der Vollschaufel (z.B. stark zerrissene oder tief eingeschnittene Schaufel) 

Obere Altersklasse 

Ab 8 

10 

 

Weiblich 

Jugendklasse 

 

35 

 
Mittlere und obere Altersklasse  
   

Punkt 3 – 7 der Erläuterungen für das Rotwild gelten analog für das Damwild.

 

III.      Handlungsempfehlungen 

Grundsätzlich hat sich das Intervalljagd- und Ruhezonenkonzept für die Hochwildarten bewährt. 

Durch die höhere Mobilität der Wildarten und durch größere Rudelverbände als  Reaktion auf den Wolf greift dieses Konzept nur noch bedingt. Wir leben vermehrt von zufälligen Wildbegegnungen. Eine planmäßige Bejagung wird erschwert. Rot- und  Damwild erscheint in Revieren, in denen es noch vor ein paar Jahren nicht  vorgekommen ist. In angestammten Kerngebieten des Rotwildes ist die Präsenz / die  Wilddichte dementsprechend niedriger. 

Bei allen 3 Hochwildarten sind spürbare Abgänge beim Jungwild zu verzeichnen. Die  Bejagung der Zuwachsträger muss insbesondere bei Rot- und Damwild auf der Basis  altersklassengerechter Bejagungspläne erfolgen. 

Ständiger Jagddruck und intensive, allgegenwärtige Nachtjagd stehen im deutlichen  Widerspruch zu den Bedürfnissen unserer Wildarten. 

Bejagungsempfehlung Rotwild 

Derzeit geht das Rotwild vermehrt „über Land“. Auch das Kahlwild nimmt einen  größeren Radius um die traditionellen Kernreviere an. Es trifft auf tlw. kleine Reviere,  die bislang wenig auf Rotwildjagd eingestellt waren. Es gilt, dem störungsempfind- lichen Rotwild auch abseits der großen bzw. fiskalischen Waldreviere Ruhezonen und  -phasen einzuräumen. Allgegenwärtige, beständige Einzeljagd rund um die Uhr quer  durch das Revier lässt diese Wildart noch heimlicher werden und provoziert  Wildschäden in den Einständen. Rotwild soll auf gemeinsamen Jagdintervallen  (Gruppenansitze auf größerer Fläche oder angepasste Bewegungsjagd) erlegt werden,  dazwischen sollen Ruhephasen eingeräumt werden. Ruhezonen mit Äsungsflächen  werden abgesehen von 1 – 2 Bewegungsjagden pro Jahr nicht bejagt. Kirrungen und  Nachtjagd sollen nicht in Rotwildeinständen betrieben werden. Schwerpunktjagd soll  dort stattfinden, wo Wildschäden entstehen oder vermieden werden müssen  (landwirtschaftliche Flächen, im Wald Verjüngungsbereiche). Bei geringen  Reviergrößen wird empfohlen, mit den Nachbarn verlässliche Absprachen zu einer  Zonierung des Jagdbetriebes zu treffen. 

Die natürlichen und jagdlichen Abgänge lagen in den letzten Jahren überwiegend in der Jugendklasse. Nicht selten gibt es die Situation, dass Kahlwildrudel vom jungen  Ende „leergeschossen“ werden. Es besteht das Risiko, dass der Kahlwildbestand  überaltert. Zudem wird das mittlerweile überaus heimliche Verhalten des Rotwildes  von sehr erfahrenen Alltieren geprägt. Daher soll versucht werden, gezielt und vor  allem auch tierschutzgerecht einen bestimmten Anteil an „alten Alttieren“ zu erlegen  und demgegenüber auch Schmaltiere in die Alterklasse einwachsen zu lassen. Auf diese Weise soll der Bestand verjüngt und im Verhalten allmählich neu tradiert werden.  

Nachtjagd auf Rotwild ist grundsätzlich im ganzen HWR verboten. Ausnahmen werden  von den Jagdbehörden lediglich in begründeten Einzelfällen genehmigt. 

Bejagungsempfehlung Damwild  

Das Damwild ist als Kulturfolger vergleichsweise störungsunempfindlich und deutlich  eher als das Rotwild in der Lage, in der Nähe des Menschen Einstände anzunehmen.  Aus diesem Grund war es vor der Rückkehr des Wolfes in der Lage, auch in waldarmer  Kulturlandschaft sehr dynamische Bestandesentwicklungen zu vollziehen. Im  Hochwildring Göhrde sind diese in der Vergangenheit nicht eingetreten. Hin und wieder kommt es zu Ausbrüchen aus Gehegen. Ausgebrochenes oder freigelassenes  Gehegewild soll erlegt werden. Dafür ergehen zusätzliche Freigaben. 

Auch das Damwild nimmt Ruhezonen und –zeiten an und lässt sich auf diese Weise mit jagdlichen Mitteln lenken. Die Einzeljagd kann gut in unsere ohnehin praktizierte  Konzentration auf wildschadensgefährdete Bereiche einbezogen werden. 

Die der Bestandesentwicklung folgende, reduzierte Damwildfreigabe sieht nur noch  eine zurückhaltende Bejagung der Zuwachsträger vor. 

Bejagungsempfehlung Schwarzwild 

Die Schwarzwildstrecken der letzten Jahrzehnte sind mit jährlichen Schwankungen  lange gestiegen. Aktuell sinken die Schwarzwildbestände. Damit sind die Jäger im HWR  ihren Verpflichtungen zur ASP- Vorsorge gut nachgekommen. Großräumige,  revierübergreifende Bewegungsjagden werden weiterhin empfohlen. Die guten  Beispiele erfolgreicher Jagden haben eins gemeinsam: Die beteiligten Reviere sind sich einig und verfolgen gemeinsam ein Ziel. Sie treffen verlässliche Absprachen und halten sich daran. Sobald sich einzelne Revierinhaber über das gemeinsame Interesse bewusst oder unbewusst hinwegsetzen, zerfallen diese revierübergreifenden Jagden  leicht. Häufige Fehler sind: Grenzbesetzungen, Missachtung der Sicherheitsbelange bei der Standplatzwahl, Missachtung der zeitlichen Absprachen – in der Regel durch zu  frühes Beziehen der Stände, Nichtbeteiligung beim Treiben – kein oder ungenügender  Hundeeinsatz, Missachtung der Freigaben, ausbleibendes oder ungenügendes  Nachsuchengeschehen. All diese Punkte können durch eine entsprechende,  nachbarschaftliche Vorbereitung vermieden werden. 

Die Monate Oktober bis Dezember sind für eine Schwarzwildbejagung zu nutzen. In  diesem Zeitraum soll das Schwarzwild scharf bejagt werden. Zu schonen sind die  Bachen führungsbedürftiger Frischlinge. Ende Dezember soll der intensive  Drückjagdbetrieb mit scharfen Hunden grundsätzlich abgeschlossen sein. Besondere  Vorsicht ist aus Tierschutzgründen bei der Nachtjagd im Frühjahr und Sommer geboten. 

 

Richtlinien für revierübergreifende Gemeinschaftsjagden (RÜGJ) im Hochwildring  Göhrde  Stand 2023 

Die gemeinsame Durchführung von Bewegungsjagden über die Reviergrenzen hinweg ist nach wie vor sinnvoll und wird daher vom Hochwildring unterstützt. Je kleiner die  einzelnen Reviere sind, umso wichtiger ist eine revierübergreifende Anlage mit  verlässlichen Absprachen. 

Derzeit wichtigste Aufgabe der RÜGJ im Hochwildring Göhrde ist die effektive Bejagung der Schwarzwildbestände. Dementsprechend wird die Jagd geplant und  ausgerichtet. Rehwild kann und sollte bei dieser Jagdart mit bejagt werden, für Rot-  und Damwild ist diese Ausrichtung bedingt geeignet.  

RÜGJ bieten die Möglichkeit, unser Schalenwild, insbesondere das Schwarzwild  gemeinsam effektiv und waidgerecht zu bejagen, damit Wildschäden zu vermeiden  und eine Seuchenvorsorge auf eine freiwillige und ethisch vertretbare Weise zu  betreiben. Demgegenüber bieten sie die Möglichkeit, ständigen Jagddruck in den  Revieren zu vermindern und Ruhezonen und –zeiten dort zu gestalten, wo  Wildschäden nicht im Fokus stehen. Das spielt insbesondere in den Rotwildrevieren  eine große Rolle. Effektive RÜGJ ermöglichen auch eine jagdliche Zurückhaltung in  sensiblen Zeiten (Setz- und Brutzeiten).  

Organisation: 

Beteiligung Benennung der Reviere XYZ (mit ungefährer Schützenzahl):  

- in Summe XX Reviere mit YYY Schützen und ZZZ ha  

Vorbereitung: 

   Auswahl der Stände i.d.R. weg von Wegen und Schneisen in die Bestände an die Wechsel in die dunklen Brücken, Stände frühzeitig auswählen und vorbereiten 

   Erfahrungswert für unsere Reviere ca. 1 Schütze auf 8 - 10 ha Waldfläche  

   Sicherheit: nach Möglichkeit Ansitzböcke (Hochsitze sind meist nicht geeignet), Kugelfang !!! vor allem beim Rotwild, zwingend Absprachen mit Nachbarn bei  grenznahen Ständen (näher als etwa 80 m an Grenze) 

   Planung gemeinsamer Hundeführergruppen / Treiberwehren 

   Wenigstens 2 bis 3 Wochen vorher Ruhe im Revier 

   Erstellung einer Handyliste mit Revierinhabern und Schweißhundeführern. 

   Gemeinsame Beschilderung der Straßen, ggf. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h beim Lkr. beantragen 

   Gemeinsames Schüsseltreiben? Gasthaus organisieren 

   Bei einer Vielzahl von Revieren empfiehlt sich die Bildung von Reviergruppen 

 

Innerhalb dieser Gruppen werden Sicherheitsfragen (Abstimmung der grenznahen  Stände), ausreichende Anzahl durchgehender Hundeführer (nicht unter 5 brauchbaren Hunden je 100 ha), die gemeinsame Begrüßung und das Strecke legen organisiert und  Jagdkarten für die nächste Besprechung vorbereitet. Geeignete Schweißhunde einplanen (mindestens 1 guter Schweißhund je 20 Schützen). Der Einsatz sollte zentral organisiert werden.  

 

Ablauf: 

   Begrüßung revierweise (außerhalb des Treibens) 

   Zeitgleiches Beziehen der Stände ab 9.30 Uhr 

   Treiben 10.00 – 12.-30 Uhr, nach 12.30 Uhr nur noch Fangschüsse auf kurze Entfernung 

   Ergänzend Stöberhunde vom Stand  

   Vor evtl. Nachsuchen Kontaktaufnahme mit Nachbarn 

   Versorgung und Strecke legen in den Reviergruppen 

   Gemeinsames Essen um XX Uhr (Reviere melden Teilnehmer im Gasthaus bis zum YY) 

Verantwortlicher Jagdleiter bleibt trotz Zusammenarbeit in Gruppen selbstverständlich der jeweilige Revierinhaber. 

Freigabe auf RÜGJ: 

Rot- und Damwild: 

Die lange gültige Poolfreigabe auf den RÜGJ seitens des HWR über mehrere  Freigabegruppen hinweg kann momentan angesichts der deutlich reduzierten  Freigabemöglichkeiten nicht mehr sinnvoll aufrechterhalten werden. Sobald 
erkennbar ist, dass die Substanz der Bestände erweiterte Freigaben erlauben, werden  auch die bisherigen Poolregelungen wiederhergestellt. 

Die Hochwildfreigabe auf RÜGJ ist zunächst innerhalb der FGG zu regeln.  Umverteilungen und bei Bedarf Entscheidungen im Einzelfall bleiben grundsätzlich  möglich. Tierschutz beachten: Aus Rudeln nur Kälber bejagen. Hirsche der mittleren  und oberen Altersklasse sind auf diesen Jagden grundsätzlich nicht freizugeben.   Schwarzwild: Scharfe Bejagung altersklassengerecht mit Schwerpunkt auf der  Jugendklasse. Sofern im Januar Drückjagden überhaupt noch durchgeführt werden  müssen, sollen nur nachgeordnete Stücke aus der Rotte freigeben werden. 

Rehwild soll in Synergie an diesen Jagdtagen mitbejagt werden. 

 

Tipps für die Jagdansage: 

  Jeder beachtet die Sicherheitsregeln und Vorgaben der UVV, insbesondere Warnkleidung.  

  Es ist zwingend auf Kugelfang zu achten, insbesondere bei Schüssen auf Rotwild vom Erdstand aus.  

  Treiber und Hundeführer beschränken sich auf zwingend erforderliche Schüsse auf kurze Distanz. 

  Mit Treibern ist von allen Seiten zu rechnen. Die Treiber und Hundeführer treiben bitte nicht leise und machen sich bemerkbar. 

  Wer seinen Stand eingenommen hat, kann schießen, wenn Sicherheit gegeben ist. Nach Ende des Treibens nur noch Fangschüsse auf kurze Entfernung. 

  Wer drei ungeklärte Anschüsse produziert hat, hört auf, weiteres Wild zu beschießen. 

  Jeder Schuss wird dem Gruppenführer angezeigt und ausgebändert. … wird wohl vorbei sein, gilt nicht… 

  Wer nicht geschossen hat, kommt zum Ablaufpunkt zurück. Wer aber geschossen hat, erwartet seinen Gruppenführer am Stand, auch wenn es etwas länger dauert.  Niemand fährt zum Streckenplatz, ohne vorher den Gruppenführer eingewiesen zu  haben. 

   Wer krankes Wild zur Strecke bringt, teilt dies bitte dem Gruppenführer mit, um die Nachsuchenarbeit zu erleichtern.  

  Kommt ein krankes Stück Wild zur Strecke, bitte die Erlegungsorte (einheitlich) für die Nachsuchengespanne markieren. 

  Bitte bis zum Ende des Treibens Konzentration und Ruhe. Es ist untersagt, den Stand vorzeitig zu verlassen, „um schon mal nachzusehen“. 

  Nach dem Treiben vorsichtig fahren, Hunde mitbringen. 

  Aufbrechen -soweit möglich- hängend am Stand, aber nicht in der Nähe von eventuellen Nachsuchen. Stücke nicht auf die Keulen setzen.  

  Wir legen Wert auf saubere Versorgung und sauberen Transport. Lassen Sie sich dabei die nötige Zeit. Am Streckenplatz steht Wasser zur Verfügung. 

  Wildabsatz – ggf . Abholung durch Händler ab Streckenplatz sicherstellen.