ASP Virus Einschleppung nach Niedersachsen verhindern

 

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und   Verbraucherschutz  

 

 20. Juni 2024

 

ASP: Virus-Einschleppung nach Niedersachsen verhindern Nach Ausbruch der Seuche in Hessen: Appell der Landesjägerschaft und des  Agrarministeriums 

 

Hannover. Im hessischen Landkreis Groß-Gerau wurde am 15. Juni 2024 die Afrikanische  Schweinepest (ASP) bei einem krank erlegten Wildschwein festgestellt. In Hessen wurde somit  erstmals ein Wildschwein positiv auf die Seuche getestet. Vor diesem Hintergrund appellieren  das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)  und die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) an Jagdausübende sowie Schweine haltende  Betriebe um eine erhöhte Wachsamkeit und die strenge Einhaltung von  Biosicherheitsmaßnahmen. 

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Ein ASP-Ausbruch in Niedersachsen hätte nicht  nur große wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Betriebe, sondern wäre auch mit  großem Tierleid verbunden. Deshalb müssen wir alles dafür tun, um die Einschleppung des  Virus‘ zu verhindern. Parallel arbeitet mein Haus fortlaufend an Lösungen, um die Folgen bei  einem möglichen erneuten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen so gut  wie möglich abzufedern.“  

Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., ergänzt:  „Die Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen sind seit Jahren für das Thema ASP sensibilisiert.  Das bedeutet, dass wir nicht nur das Schwarzwild intensiv bejagen, sondern auch höchste  Wachsamkeit in Bezug auf die Präventionsmaßnahmen walten lassen. Am Ende gilt es  insbesondere auch den Transitverkehr zu informieren und aufzuklären, denn bereits ein  unachtsam weggeworfenes Wurstbrötchen, in dem das Virus steckt, kann schon zur Verbreitung der Seuche beitragen“.

In Niedersachsen unterstützt die Landesjägerschaft die ASP-Prävention durch eine intensive  Bejagung des Schwarzwildes, durch die Teilnahme an der ASP-Sachverständigengruppe des  Landes sowie die kontinuierliche Information der Jägerinnen und Jäger über die Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen. Zudem beteiligen sich die niedersächsischen Jägerschaften an den  regelmäßig stattfindenden Übungen auf Landkreisebene und bringen dort ihre Expertise ein. 

Auch verstärkte Fallwildsuchen und das Beproben von Schwarzwild gehören zu diesen  Präventionsmaßnahmen.  

Für Jägerinnen und Jäger, die außerhalb Niedersachsen zur Jagd gehen, gilt:  

Grundsätzlich sollten Jagdeinsätze in Regionen, die an die eingerichtete infizierte Zone in 

Hessen und Rheinland-Pfalz angrenzen, vermieden werden. Das trifft auch auf Regionen in  Brandenburg und Sachsen zu, in denen der ASP-Erreger weiterhin in der Wildschweinpopulation vorhanden ist. Dort erlegtes Schwarzwild sollte erst nach einem negativen Test auf Afrikanische  Schweinepest nach Niedersachsen gebracht werden. Es gilt darauf zu achten, dass unter  anderem auch Waffen, Kleidung und Jagdhunde desinfiziert bzw. gewaschen werden. Weitere  Jagdeinsätze sollten frühestens nach zwei Tagen erfolgen. Da das Virus sehr stabil ist, bleibt es  in der Umwelt sehr lange infektiös und kann durch bestimmte Fleischprodukte, aber auch durch  kontaminiertes Futter, Fahrzeuge, Kleidung oder Werkzeuge übertragen werden. 

Schweine haltende Betriebe sollten insbesondere folgende Punkte beachten:  

  1. Darauf achten, dass kein Virus in den Bestand getragen wird (zum Beispiel durch

Kleidung und Schuhe). Bekleidung, die im Stall getragen wird, sollte nicht außerhalb des Stalls getragen werden.   

  1. Kein Einbringen von Grasschnitt, Feldfrüchten oder ähnlichem Futter sowie Einstreu aus

infizierten Zonen, bzw. Sperrzonen.  

  1. Schweinehalter, die zudem Jagdausübende sind, sollten die Gefahren einer

Einschleppung des ASP-Virus durch ihre Fahrzeuge, Kleidung, Hunde oder durch den  Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten. 

 

Im Hinblick auf die nahende Ferienzeit appellieren ML und LJN auch an Bürgerinnen und  Bürger. So sollten keine Fleischprodukte oder Wurstbrote unachtsam in der Natur entsorgt  werden, um zu verhindern, dass sie von Wildschweinen aufgenommen und das Virus so weitergetragen werden könnte.  

Hintergrund:  

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für den Menschen ungefährliche, aber für  Schweine in der Regel tödliche Seuche. Durch den Verzehr von (Wild-) Schweinefleisch können  sich Menschen nicht anstecken. In Niedersachsen war die Seuche im Juli 2022 im Landkreis  Emsland in einem Schweine haltenden Betrieb ausgebrochen. Trotz intensiver Untersuchungen  und Nachforschungen konnten weder der Eintragsweg des Virus noch die Herkunft des Erregers  nachgewiesen werden. Das Geschehen war am 5. Oktober 2022 beendet.  

  

Unter Leitung des ML und Geschäftsführung des LAVES wurde in Niedersachsen bereits im Jahr 2014 eine niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe eingerichtet. Diese multidisziplinär  besetzte Arbeitsgruppe befasst sich intensiv mit Vorbereitungen auf ein mögliches ASP- Geschehen bei Wildschweinen in Niedersachsen. Mit der Schlacht-, Verarbeitungs- und  Vermarktungswirtschaft befindet sich das ML im Austausch, um im Ausbruchsfall die Abnahme  von Schweinen zur Schlachtung und die Verarbeitung und Vermarktung weiter zu verbessern.  Außerdem finden regelmäßig Tierseuchenübungen statt. In diesem Jahr ist wiederum eine 

Übung zur Bekämpfung der ASP geplant. Zudem soll erstmalig eine Übung stattfinden, an der  auch die Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungswirtschaft teilnehmen sollen.   

 

 

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Informationsblätter mit wichtigen Hinweisen über Hygienemaßnahmen, zur Biosicherheit und zum aktuellen Seuchengeschehen sind auf folgenden Internetseiten zu finden: 

 

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrik anische_schweinepest/wildschweine/afrikanische-schweinepest-207141.html   

 

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrik anische_schweinepest/hausschweine/afrikanische-schweinepest-207147.html   

 

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrik anische_schweinepest/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest- 207148.html#:~:text=Bei%20gehaltenen%20Schweinen%20werden%20seit,L%C3%A4ndern%2 0F%C3%A4lle%20von%20ASP%20festgestellt